Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 4/2022

NSU 2.0: BRAK mahnt zum Prozessauftakt erneut lückenlose Aufklärung an

Anlässlich des Beginns der Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben gegen Anwält:innen und Politiker:innen mahnt die BRAK erneut eine lückenlose Aufklärung an.

23.02.2022Newsletter

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Verfasser der Drohschreiben vor dem Landgericht Frankfurt begann am 16.2.2022. Seit August 2018 waren Drohschreiben, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren, an zahlreiche Personen versandt worden, darunter auch die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die zuvor u.a. zuvor Angehörige eines Mordopfer der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vertreten hatte. Sie und ihre Familie waren mit dem Tod bedroht worden, unter Verwendung ihrer nicht öffentlich zugänglichen Adressdaten. Vergleichbare Drohschreiben erhielten unter anderem auch Politikerinnen der Linken und der Grünen.

Die BRAK-Hauptversammlung hatte bereits im Januar 2019 die in den Schreiben liegenden Angriffe auf die freie Berufsausübung der Anwaltschaft aufs Schärfste verurteilt und eine lückenlose Aufklärung des Sachverhaltes durch die zuständigen Behörden gefordert.

Anlässlich des Prozessauftakts erinnert die BRAK nachdrücklich an ihre Forderung. Insbesondere müsse aufgeklärt werden, wie der Angeklagte an die persönlichen Daten der Adressaten gelangen konnte und welche Rolle hierbei die hessische Polizei gespielt habe. In einem Rechtsstaat müsse man darauf vertrauen können, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Beruf ausüben können, ohne Gefahr für Leib und Leben fürchten zu müssen, betonte BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels. Dies komme auch in den UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte zum Ausdruck.

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