Umfrage: Praxis im Kindschaftsrecht
Wie wirken Gerichte, Jugendämter, anwaltliche Vertretung und Verfahrensbeistände in kindschaftsrechtlichen Verfahren zusammen? Das untersucht eine aktuelle, vom Bundesfamilienministerium geförderte Studie.
Die Studie wird vom Kompetenzzentrum für Gutachten Recht Psychologie Medizin in Münster unter wissenschaftlicher Begleitung durch die katholische Hochschule NRW durchgeführt. Sie wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.
Ziel ist es, die kindschaftsrechtliche Praxis, in der Familien- und Verwaltungsgerichte, Jugendämter, Anwaltschaft und Verfahrensbeistände zusammenwirken, besser zu verstehen. Insbesondere geht es dabei auch um Fälle, in denen die Beteiligten uneinig über zu treffende Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen sind. Dabei sollen die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche der Professionen beleuchtet, positive Aspekte der Zusammenarbeit herausgearbeitet und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Im Rahmen der Studie wird eine anonyme Online-Umfrage durchgeführt, die sich an alle Beteiligten im kindschaftsrechtlichen Verfahren richtet, also explizit auch an Anwältinnen und Anwälte.
Die Teilnahme an der Studie dauert ca. 15 Minuten und ist bis zum 31.3.2022 möglich.
Für Rückfragen stehen Rechtsanwältin Anja Storch (a.storch(at)kompetenz-rpm(dot)de) und Stefanie Grunert (s.grunert(at)kompetenz-rpm(dot)de) gerne zur Verfügung.
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