Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 6/2022

Commercial Courts: Bundesrat nimmt erneuten Anlauf

Der Bundesrat will ermöglichen, dass internationale Wirtschaftsstreitigkeiten vor englischsprachigen Spezialkammern und -senaten der Landgerichte und Oberlandesgerichte verhandelt werden. Ein Vorhaben aus der vergangenen Legislaturperiode soll daher erneut in den Bundestag eingebracht werden.

23.03.2022Newsletter

Der Bundesrat hat am 11.3.2022 auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg beschlossen, den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten in den Bundestag einzubringen. Damit sollen an den Zivilgerichten besondere Kammern und Senate eingerichtet werden, die internationale Wirtschaftsstreitigkeiten in englischer Sprache verhandeln. So soll der Entwicklung entgegengewirkt werden, dass derartige Streitigkeiten verstärkt vor privaten Schiedsgerichten und ausländischen Commercial Courts verhandelt werden.

Der Entwurf geht zurück auf die von der Justizministerkonferenz im Jahr 2018 eingerichtete Länderarbeitsgruppe „Justizstandort Deutschland: Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“. Als deren Arbeitsergebnis war ein vergleichbarer Gesetzentwurf bereits in der 19. Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht worden, der allerdings der Diskontinuität unterfiel. Auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition sieht die Einführung von Commercial Courts vor. Dort ist jedoch nur von Kammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten“, also nur von der Ebene der Landgerichte, die Rede.

Der Bundesrat beschloss nunmehr, den Entwurf erneut einzubringen. Den früheren Entwurf hatte die BRAK im Grundsatz begrüßt. Sie hatte jedoch vorgeschlagen, zunächst zu eruieren, ob die mit dem Entwurf verfolgten Ziele mit der Einrichtung von Commercial Courts überhaupt erreichbar seien und welche Kosten für den Aufbau und Unterhalt solcher speziellen Spruchkörper anfielen. Sie schlug daher vor, zunächst an einem deutschen Gericht versuchsweise einen Commercial Court einzurichten und dort dann auch zu erproben, das Verfahren auf Englisch zu führen.

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