Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2025

DAI: Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern

Am 2.7.2025 wird – von „Pflichten (verpflichteter) Rechtsanwälte nach dem Geldwäschegesetz (GwG)“, über „meldepflichtige Sachverhalte im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien)“, bis "Änderungen zum Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG)" – die aktuelle Rechtsprechung im Geldwäschegesetz (GwG) vom Referierenden Christian Bluhm (Rechtsanwalt), intensiv und mit Beispielsfällen besprochen. (26246114)

26.06.2025Newsletter

In diesem Online-Vortrag LIVE am 2.7.2025, 13.30 bis 19 Uhr im Live-Stream, wird – von „Pflichten (verpflichteter) Rechtsanwälte nach dem Geldwäschegesetz (GwG)“, über „meldepflichtige Sachverhalte im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien)“, bis "Änderungen zum Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG)" – die aktuelle Rechtsprechung im Geldwäschegesetz (GwG) vom Referierenden Christian Bluhm (Rechtsanwalt), intensiv und mit Beispielsfällen besprochen.

Es werden die wichtigsten Fragen zur Geldwäscheprävention in der Praxis der Rechtsanwälte behandeln. Damit wird den Teilnehmenden veranschaulicht, welche Pflichten (verpflichtete) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Einzelnen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu erfüllen haben. Hierbei werden auch die am 1.10.2020 in Kraft getretene Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien), die Änderung des § 261 StGB und die Änderungen zum Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG) zum 1.8.2021 (novelliertes Geldwäschegesetz) dargestellt.

Seit dem 1.1.2024 haben sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach § 2 I Nr. 10 GwG sind, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§§ 45 I 2, 59 VI GwG). Hierfür steht das elektronische Meldeportal der FIU, goAML, zur Verfügung.

Darüber hinaus wird der Referierende, der bei der Bundesrechtsanwaltskammer Referent für den Bereich Geldwäscheprävention ist, beispielhaft aufzeigen, wie die Prüfungen der Rechtsanwaltskammern hierzu aussehen können und anhand welcher Kriterien diese typischerweise tätig werden.

Grundlagen zum Geldwäschegesetz (GwG)

Zunächst wird der Referierende die Grundlagen zur Geldwäsche und zu geldwäscherechtlichen Prüfungen darstellen und die relevanten gesetzlichen Regelungen darstellen.

Anwendungsbereich des GwG

In der Folge wird er den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes für den Anwaltsberuf und die Prüfungspflichten durch die Anwaltskammern darstellen.

Geldwäscherechtliche Pflichten

Daran anschließend wird der Referierende die einzelnen geldwäscherechtlichen Pflichten für den Anwaltsberuf durchgehen. Besondere Bedeutung haben hier das Risikomanagement, die Sorgfaltspflichten, die Meldepflichten sowie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Welche die Anwaltschaft treffen.

Überprüfung der Pflichten durch die Rechtsanwaltskammern als Aufsichtsbehörden

Aus seiner eigenen frühere Tätigkeit im Bereich Geldwäscheaufsicht bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg wird der Referierende sodann einen Einblick geben, wie die Rechtsanwaltskammern eine entsprechende Prüfung durchführen und was es hierbei Besonderes zu beachten gilt.

Sanktionen bei Pflichtverstößen

Abschließend wird der Referierende noch aufzeigen, welche Sanktionen bei entsprechenden Verstößen drohen. Hierbei sind sowohl Sanktionen nach dem GwG als auch nach dem OwiG von Bedeutung.

Mehr Details zu der 5-stündigen Veranstaltung (5h – nach § 15 FAO) finden Sie hier.

Jetzt anmelden

Melden Sie sich für die aktuellsten Fortbildungen doch für unseren DAI Insights Newsletteran, um keine weiteren Neuigkeiten rund um das DAI zu versäumen. Darüber hinaus finden Sie aktuelle Informationen zum DAI und seinen Fortbildungsveranstaltungen stets unter anwaltsinstitut.de.