DAI: Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten Eigentumswohnung
Am 19.8.2025 werden – von „Vermietung eines Sondereigentums“ und „Vermietung eines Raums oder einer Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen“, über „Vermietung des gemeinschaftlichen Eigentums“, „Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen“ bis „Prozessrecht“ – vom Referenten Dr. Oliver Elzer (Richter am Kammergericht), intensiv und mit Beispielsfällen besprochen. (17246704)
In diesem Online-Format am 19.8.2025, 13:30 - 19 Uhr im Live-Stream, werden – von „Vermietung eines Sondereigentums“ und „Vermietung eines Raums oder einer Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen“, über „Vermietung des gemeinschaftlichen Eigentums“, „Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen“ bis „Prozessrecht“ – vom Referenten Dr. Oliver Elzer (Richter am Kammergericht), intensiv und mit Beispielsfällen besprochen.
Das Online-Seminar soll auf die Besonderheiten einer vermieteten Eigentumswohnung aufmerksam machen. Unter Berücksichtigung der aktuellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung werden insbesondere die vorhandenen Schnittpunkte des WEG-Rechts mit dem Mietrecht hervorgehoben.
Der Referent stellt in diesem Zusammenhang unterschiedliche Fallgestaltungen vor. Diese werden sowohl aus der Sicht des Vermieters als auch aus Sicht des Mieters und der übrigen Eigentümer erläutert. Die Veranstaltung bietet daher Raum für die Sensibilisierung in der eigenen Beratungspraxis bezüglich der oft sehr unterschiedlichen Rechtslage für Mieter, Vermieter und Eigentümer in einer bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Darstellung der oft schwierigen Durchsetzung von vermeintlich einfach gestrickten Ansprüchen.
Allgemeiner Teil
Im ersten Teil des Vortrags wird der Referent zunächst auf Wohnungseigentumsanlagen und die Mietsache, die Gebrauchsrechte des vermietenden Wohnungseigentümers, die Gebrauchsbestimmungen der Wohnungseigentümer, die Bestimmungen der Wohnungseigentümer zur Vermietung, das Verhältnis zwischen Miteigentümern und Mietern, die Vermeidung von Kollisionen sowie die Verweisungen des WEG auf das Mietrecht eingehen und erläutern.
Vermietung eines Sondereigentums: Wohnungseigentum
Anschließend wird auf die Vermietung des Sondereigentums (Wohneigentum) eingegangen. Hierbei sind insbesondere das Verhältnis der Mietvertragsparteien, die Mietsache, die Pflichten der Mietvertragsparteien sowie Fragen zu Minderung, Barrierefreiheit, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskosten, Mieterhöhung und Versorgungssperren der Wohnungseigentümer von Bedeutung.
Vermietung eines Sondereigentums: Teileigentum
Bei der Vermietung von Teileigentum werden die Gebrauchsvereinbarungen und -beschlüsse der Wohnungseigentümer, Störungen, die vom Gewerberaummieter ausgehen sowie die Umsatzsteuer Berücksichtigung finden.
Vermietung eines Raums oder einer Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen
Auch Vermietung eines Raums oder einer Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen, wird vom Referenten behandelt.
Vermietung des gemeinschaftlichen Eigentums
Bei der Vermietung von gemeinschaftlichem Eigentum ist insbesondere zu klären, wer Vermieter bzw. die Mitvertragsparteien sind, welche Rechte und Pflichten den Verwalter treffen, was besonders bei einem Wohnungseigentümer als Mieter zu berücksichtigen ist und inwieweit sich hier „versteckte Sondernutzungsrechte“ ergeben.
Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
Auch bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen ergeben sich diverse Probleme. So sind die Probleme des Vermieters bei der Umwandlung, das Vorkaufsrecht des Mieters sowie die Kündigungsbeschränkungen zu beachten.
Prozessrecht
Abschließend wird der Referent noch auf die sich hieraus ergebenden prozessrechtlichen Fragen eingehen. Hier werden sowohl Klagen unter den Wohnungseigentümern, Klagen gegen den Mieter sowie Klagen des Mieters behandelt. Auch die sich gegen entsprechende Urteile bestehenden Rechtsmittel werden betrachtet.
Mehr Details zu der 5-stündigen Veranstaltung (5h – nach § 15 FAO) finden Sie hier.
Melden Sie sich für die aktuellsten Fortbildungen doch für unseren DAI Insights Newsletteran, um keine weiteren Neuigkeiten rund um das DAI zu versäumen. Darüber hinaus finden Sie aktuelle Informationen zum DAI und seinen Fortbildungsveranstaltungen stets unter anwaltsinstitut.de.