DAI: Verfahrensbeistand – Kindschaftssachen – fachliche Qualifizierung und Fortbildung gem. § 158a FamFG (09246076)
Am 20.3.2025 werden vom Umgangsausschluss und Umgangsbeschränkung bei häuslicher Gewalt bis zur aktuellen Rechtsprechung und psychologischen Aspekten in diesem Zusammenhang von den Referentinnen Frau Dr. Tanja Dannappel, Diplom-Psychologin und Mediatorin, und Frau Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, intensiv und mit Beispielsfällen dargestellt.
In diesem Online-Format am 20.3.2025, 13:30 - 19 Uhr im Live-Stream, werden vom Umgangsausschluss und Umgangsbeschränkung bei häuslicher Gewalt bis zur aktuellen Rechtsprechung und psychologischen Aspekten in diesem Zusammenhang von den Referentinnen Frau Dr. Tanja Dannappel, Diplom-Psychologin und Mediatorin, und Frau Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, intensiv und mit Beispielsfällen dargestellt.
Nach der Trennung der Eltern ist das Residenzmodell, in dem die Kinder überwiegend von einem Elternteil betreut werden, längst nicht mehr die Regel.
Das Wechselmodell in allen Varianten beschäftigt als alternative Betreuungsform zunehmend die Gerichte. Dem Verfahrensbeistand wird in diesen Umgangsverfahren die Aufgabe übertragen, an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das ist viel mehr als reine Interessenvertretung. Verfahrensbeistände sind nicht selten die ersten, die kurz nach der Trennung Gespräche mit Eltern und Kindern führen und nehmen damit maßgeblichen Einfluss auf das weitere Leben der beiden Trennungsfamilienteile. Das ist eine große Verantwortung, bei der wir mit dieser Fortbildungsveranstaltung unterstützen wollen.
Wir beschäftigen uns mit der Frage, welche Voraussetzungen aus psychologischer Sicht für die Praktizierung des Wechselmodells gegeben sein müssen, welche Ausschlusskriterien es auf der anderen Seite gibt und welche Vor- und Nachteile ein Wechselmodell für das Kind mit sich bringen kann.
Seit dem 1.2.2018 ist die Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland. Die deutschen Gesetze zum Umgang müssen jetzt unter Berücksichtigung der Istanbul-Konvention ausgelegt werden. So hat sich in der Rechtsprechung zum Umgangsausschluss und zur Umgangsbeschränkung bei häuslicher Gewalt seit 2018 einiges verändert.
Wir informieren über die aktuelle Rechtsprechung und über psychologische Aspekte in diesem Zusammenhang.
Mit diesen Themen zum Umgang ist unser Seminar sowohl als Fortbildung für Verfahrensbeistände als auch als Fortbildung für Fachanwälte für Familienrecht geeignet, die zugleich einen Einblick in Aufgaben und Arbeitsweise des Verfahrensbeistands bekommen.
Frau Dr. Tanja Dannappel, wird die Themen Entwicklungspsychologie des Kindes, kindgerechte Gesprächstechniken und familiengerichtliche Gutachten und Frau Cornelia Herrmann, die Themen Aufgaben und Arbeitsweise des Verfahrensbeistands, Kindschaftsrecht, Verfahrensrecht und Kinder- und Jugendhilferecht darstellen.
Mehr Details zu dem 5-stündigen Veranstaltung (5h – nach § 15 FAO & fachliche Qualifizierung und Fortbildung gem. § 158a FamFG) finden Sie hier.
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