Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 6/2025

DAI: Cybersicherheit im Gesundheitswesen (22245986)

Am 07.04.2025 werden – von der aktuellen Bedrohungslage durch Cyberangriffe im Gesundheitswesen und Herausforderungen zur IT-Sicherheit bei Videosprechstunden bis IT-Angriffe auf die ePA – aktuell drängende Themen im Bereich Cybersicherheit vom Referierenden Peter Schüller (Rechtsanwalt & Director Legal) intensiv und mit Beispielsfällen besprochen.

19.03.2025 Newsletter

In diesem Online-Format werden am 7.4.2025, 13:30 - 19 Uhr im Live-Stream,
– von der aktuellen Bedrohungslage durch Cyberangriffe im Gesundheitswesen  über neue  Herausforderungen zur IT-Sicherheit bei Videosprechstunden  bis zu IT-Angriffen auf die ePA  – und aktuell drängende Themen im Bereich Cybersicherheit vom Referierenden Peter Schüller (Rechtsanwalt & Director Legal) intensiv und mit Beispielsfällen besprochen.

Cyberangriffe auf Gesundheitseinrichtungen: Eine wachsende Bedrohung

Gesundheitseinrichtungen sind zunehmend Ziel von Cyberattacken. Cyberkriminelle nutzen das Darknet, um Schadsoftware zu verbreiten, die IT-Systeme lahmlegt, und stellen dann Lösegeldforderungen. Diese Angriffe werden oft von organisierten Gruppen durchgeführt, die Ransomware-as-a-Service anbieten.

Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt neue Herausforderungen für Cybersicherheit, Datenschutz und Datensicherheit mit sich. Anwendungen wie Videosprechstunden, eRezepte und elektronische Gesundheitsakten erfordern robuste Sicherheitsmaßnahmen. Ein Information Security Management System (ISMS) ist unerlässlich, um auf Cyberangriffe vorbereitet zu sein und den Ausfall der Patientenversorgung zu verhindern.

Rechtliche Beratung und Prävention

Anwälte müssen sich mit den cyberrechtlichen Bestimmungen im Gesundheitswesen auseinandersetzen, um ihre Mandanten optimal zu beraten. Die Fortbildung bietet einen kompakten Überblick über diese Bestimmungen und stellt hilfreiche Arbeitsunterlagen zur Verfügung.

Mehr Details zu der 5-stündigen Veranstaltung (5h – nach § 15 FAO) finden Sie hier.

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