Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2026

DAI: Neue Weichenstellungen im Gewaltschutz- und Umgangsrecht

Das Kindschaftsrecht steht vor den weitreichendsten Veränderungen seit mehr als einem Jahrzehnt: Bereits jetzt treten erste Reformen des Gewaltschutzgesetzes in Kraft, weitere folgen zum Jahreswechsel 2026/2027. Neben grundlegenden Neuerungen im Gewaltschutzrecht verändern die Neuregelungen auch das Umgangsrecht erheblich und werfen zugleich ihre Schatten auf die geplante umfassende Modernisierung des Kindschaftsrechts. Welche neuen Chancen, Risiken und Fallstricke ergeben sich aus den aktuellen Reformen für familiengerichtliche Verfahren?

22.07.2026 Newsletter

Reformen des Gewaltschutz- und Kindschaftsrechts – beschlossene Neuregelungen und absehbare Umwälzungen

Der Gesetzgeber hat das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Teile des Gesetzespakets treten nun sehr kurzfristig in Kraft; andere Änderungen werden zum Jahreswechsel 2026/2027 virulent. Dabei ergeben sich – neben den in der Presse besprochenen Veränderungen im Gewaltschutzrecht (im engeren Sinne) – durch die Neuregelungen auch erhebliche Veränderungen im Umgangsrecht. Die maßgeblichen praxisrelevanten Änderungen werden vorgestellt. Dabei zeigt das Seminar die Reformen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Darüber hinaus werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.

Erhebliche Umwälzungen

Nachdem der Gesetzgeber die vorstehenden Änderungen beschlossen hat, werfen nunmehr erheblich größere Umwälzungen im Kindschaftsrecht – sowohl im Bereich der elterlichen Sorge als auch im Bereich des Umgangsrechts – ihre Schatten voraus:

Die Bundesregierung plant eine umfassende „Modernisierung“ des Kindschaftsrechts auf der Grundlage eines bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Entwurfs, allerdings mit diversen weiteren Modifikationen. Nach den Plänen der Regierung soll das Gesetzgebungsverfahren derart beschleunigt durchgeführt werden, dass mit einem Inkrafttreten dieser weitreichenden Änderungen im Jahr 2027 zu rechnen ist.

Praxiswissen für den Alltag

Im Rahmen des Seminars werden die maßgeblichen praxisrelevanten Änderungen nach dem aktuellen Stand der Beratungen vorgestellt.

Die Veranstaltung hat das Ziel, den Teilnehmenden die Möglichkeiten und Fallstricke des künftigen Spannungsverhältnisses zwischen elterlicher Eigenverantwortung einerseits und dem effektiven Schutz von Kindern vor Gewalt andererseits in familiengerichtlichen Verfahren aufzuzeigen. Dabei sollen insbesondere anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.

BUCHUNG & DETAILS 
7.9.2026, 9:00 – 14:45 Uhr

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