Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 15/2026 v. 22.7.2026

  • Die Satzungsversammlung beschloss im Juni, die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht anzupassen. Die entsprechenden Änderungen der Fachanwaltsordnung wurden nun durch das Bundesjustizministerium bestätigt und treten zum 1.10.2026 in Kraft.
  • Mehrere progressive türkische Anwält:innen wurden im Vorfeld des Nato-Gipfels Anfang Juli festgenommen. Dagegen und gegen die Beschneidung elementarer Verfahrensrechte der Inhaftierten äußerte die BRAK sich gemeinsam mit Anwaltsorganisationen weltweit. Fünf der Anwält:innen sind nach wie vor in Untersuchungshaft, andere kamen inzwischen unter Ausreiseverbot und Meldeauflagen frei.
  • Was bedeutet es für den Rechtsstaat, wenn Anwältinnen wegen ihrer Mandate angegriffen werden – und wie lässt sich ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD rechtsstaatlich einordnen? Zwei neue Folgen des BRAK-Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“ nehmen aktuelle Debatten in den Blick: live von der BRAK-Veranstaltung „Rechtsstaat braucht Rückgrat“ und im Gespräch mit Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg über dessen Podcast „AfD vor Gericht“.
  • Die Europäische Kommission hat die europäische Fortbildungsplattform für Angehörige der Rechtsberufe (European Training Platform – ETP) weiterentwickelt. Neue „e-capsules“ vermitteln Wissen zu 40 verschiedenen Bereichen des EU-Rechts.
  • Der jährliche Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission untersucht Justizsysteme, Korruption, Medienfreiheit und institutionelle Fragen in allen Mitgliedstaaten. Am 17.7.2026 veröffentlichte die Kommission den Bericht 2026. Deutschland schneidet darin insgesamt gut ab, erhält aber auch Empfehlungen zur Verbesserung.
  • Die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen will Fusionskontrollen effizienter und Vergabeverfahren weniger anfällig für Preisabsprachen machen. Dieses Ziel begrüßt die BRAK – sie moniert aber unklare Regelungen, die Rechtsunsicherheit schaffen und beteiligte Unternehmen schlechter stellen.
  • Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten stärken. Die Bundesrechtsanwaltskammer spart in ihrer aktuellen Stellungnahme jedoch nicht mit Kritik: Sie hält den Gesetzentwurf für widersprüchlich, rechtlich unpräzise und sieht ein extremes wirtschaftliches Ungleichgewicht zulasten der Anwaltschaft.
  • Der Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts soll BND und Verfassungsschutz neue operative Befugnisse geben. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert die extrem kurze Beteiligungsfrist und warnt vor erheblichen Grundrechtsrisiken.
  • Die Stärkung der Resilienz und der Unabhängigkeit von Anwältinnen und Anwälten und ihrer Selbstverwaltung stand im Zentrum eines Interviews von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels und Kammerpräsident Marcus Baum aus Kassel. Der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen erklärten beide, warum eine Absicherung unabhängiger anwaltlicher Beratung im Grundgesetz dringend nötig ist.
  • Das Kindschaftsrecht steht vor den weitreichendsten Veränderungen seit mehr als einem Jahrzehnt: Bereits jetzt treten erste Reformen des Gewaltschutzgesetzes in Kraft, weitere folgen zum Jahreswechsel 2026/2027. Neben grundlegenden Neuerungen im Gewaltschutzrecht verändern die Neuregelungen auch das Umgangsrecht erheblich und werfen zugleich ihre Schatten auf die geplante umfassende Modernisierung des Kindschaftsrechts. Welche neuen Chancen, Risiken und Fallstricke ergeben sich aus den aktuellen Reformen für familiengerichtliche Verfahren?