DAI: Aktuelle Änderungen des Mietrechts und des Heizungsgesetzes
Das Mietrecht und das Gebäudeenergierecht stehen erneut vor weitreichenden Reformen. Mit dem geplanten „Mietrecht II“ und der jüngst beschlossenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes werden zentrale Rahmenbedingungen für Mietverhältnisse, Modernisierungen und Heizungsanlagen neu justiert. Für die anwaltliche Praxis zeichnen sich bereits heute zahlreiche neue Beratungs- und Streitfragen ab. Sind Sie darauf vorbereitet?
„Heizungs-Novelle“ und „Mietrecht II“
Für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht werden die Gesetzesänderungen unmittelbare Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung, die Beratung von Vermietern und Mietern sowie die Führung gerichtlicher Verfahren haben. Neue Vorgaben zur Indexmiete, zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs, zur Vermietung möblierten Wohnraums und zu energetischen Modernisierungen werden eine Vielzahl bislang etablierter Beratungsmuster und Prozessstrategien beeinflussen.
Geplante Änderungen im Mietrecht (Mietrecht II)
Der Regierungsentwurf „Mietrecht II“ verfolgt das Ziel, den Mieterschutz insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten auszubauen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse einzuschränken. Vorgesehen sind neue Regelungen für möblierte Wohnungen, die privilegierte Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch soll gesetzlich zeitlich begrenzt und stärker reguliert werden. Ebenso soll eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen bei hoher Inflation kommen. Außerdem soll die Schonfristzahlung künftig auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs einmalig unwirksam machen können. Daneben sind Erleichterungen bei Modernisierungsmieterhöhungen, Anpassungen im Mietspiegelrecht sowie Klarstellungen bei Eigentumsübertragungen zwischen Miteigentümern vorgesehen.
Heizungsgesetz-Novelle 2026
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll das bisherige Heizungsgesetz in wesentlichen Punkten neu ausgerichtet werden. Die bisherige Verpflichtung zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien soll aufgegeben und durch technologieoffenere Vorgaben ersetzt werden. Der Weiterbetrieb und auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen sollen grundsätzlich zulässig bleiben, während zugleich eine schrittweise Umstellung auf klimafreundlichere Brennstoffe vorgesehen ist. Ab 2029 soll eine verpflichtende Beimischung erneuerbarer Brennstoffe erfolgen; zusätzlich sind Fördermechanismen für Biomethan, Bioöl, biogene Gase und Wasserstoff vorgesehen. Die Neuregelungen werden erhebliche Auswirkungen auf Modernisierungsentscheidungen, Investitionsplanungen und die Umlage energetischer Maßnahmen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht haben.
Die Veranstaltung stellt die anstehenden Reformen systematisch dar und erläutert deren praktische Konsequenzen für Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und deren Berater. Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Neuregelungen, typische Anwendungsfälle sowie die sich daraus ergebenden Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die anwaltliche Praxis. Dabei werden die Zusammenhänge zwischen Mietrecht, WEG-Recht und Gebäudeenergierecht anhand praxisnaher Fallkonstellationen aufgezeigt.
BUCHUNG & DETAILS
22.10.2026, 13:30 – 16:45 Uhr
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