Neue Fortbildungsabschlüsse für ReFas: Mehr Spezialisierung, mehr Karrierewege
Die berufliche Fortbildung im Rechtswesen wird neu aufgestellt: Neben zwei neuen Abschlüssen als Berufsspezialist bzw. Berufsspezialistin wird mit dem Bachelor Professional im Rechtswesen eine weitere Qualifikationsstufe geschaffen. Die neuen Fortbildungsverordnungen gelten seit dem 3.9.2026. Für den bisherigen Abschluss geprüfter Rechtsfachwirt/geprüfte Rechtsfachwirtin gelten Übergangsregelungen.
Drei neue Fortbildungsprofile für das Rechtswesen
Mit den neuen Verordnungen, die am 2.9.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurden und am 3.9.2026 in Kraft traten, wird die Fortbildungslandschaft für Rechtsanwaltsfachangestellte modernisiert und stärker an den praktischen Anforderungen in Kanzleien und rechtsnahen Arbeitsfeldern ausgerichtet. Die neuen Abschlüsse bilden unterschiedliche Qualifikationsstufen und Spezialisierungen ab.
Der Abschluss geprüfter Berufsspezialist/geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen nimmt insbesondere die Digitalisierung der Kanzleiarbeit in den Blick. Die Fortbildung umfasst u.a. technische Infrastruktur, Datenschutz, Social Media, Marketingstrategien sowie den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kanzleien. Sie ist der ersten Fortbildungsstufe zugeordnet und setzt in der Regel einen Lernumfang von mindestens 400 Stunden voraus.
Ebenfalls neu ist der Abschluss geprüfter Berufsspezialist/geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht. Er vermittelt vertieftes Spezialwissen und praktische Kompetenzen für die Arbeit im Insolvenzrecht und gehört ebenfalls zur ersten Fortbildungsstufe.
Mit dem Bachelor Professional im Rechtswesen wird zudem ein Abschluss auf der zweiten Fortbildungsstufe eingeführt. Er qualifiziert für gehobene Fach- und Führungsaufgaben im juristischen Bereich und eröffnet damit neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte.
Übergang vom Rechtsfachwirt-Abschluss geregelt
Die bisherige Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Rechtsfachwirt/geprüfte Rechtsfachwirtin tritt mit Ablauf des 2.9.2026 außer Kraft. Bereits begonnene Prüfungen nach der alten Verordnung werden jedoch nicht abgeschnitten: Sie sind bis zum 31.12.2029 nach bisherigem Recht zu Ende zu führen.
Auch für kurzfristige Anmeldungen ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung noch bis zum 31.12.2026 nach der alten Verordnung, hat die zuständige Rechtsanwaltskammer auf Antrag der zu prüfenden Person die Prüfung weiterhin nach der bisherigen Verordnung durchzuführen.
Die neuen Fortbildungsabschlüsse markieren damit einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der beruflichen Qualifizierung im Rechtswesen mit mehr Spezialisierung, klareren Fortbildungsstufen und verlässlichen Übergangsregelungen für laufende und bereits geplante Prüfungsverfahren.
Weiterführende Links:
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen (BGBl)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht (BGBl)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen (BGBl.)
- Möllers, BRAK-Magazin 4/2026, 4 (zu den neuen Fortbildungsmöglichkeiten für Rechtsanwaltsfachangestellte)