Tätigkeitsbericht 2025

Schlichtungsstelle: 50 % mehr Anträge als im Vorjahr

Erheblich mehr Streitigkeiten zwischen Mandantschaft und Anwältin oder Anwalt landeten im Jahr 2025 bei der unabhängigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Ihre Einigungsvorschläge finden auch weiterhin große Akzeptanz und werden in fast zwei Dritteln der Fälle angenommen. Hinter dem Anstieg der Zahlen stecken die Streichung der Wertobergrenze für die Zuständigkeit sowie KI-Tools, die Mandant:innen unterstützen.

04.02.2026Anwaltschaft

Der zum 1.2.2026 veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft dokumentiert wie in den Vorjahren hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle in der Anwaltschaft. Aufgabe der unabhängigen Schlichtungsstelle ist es, in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Anwältinnen und Anwälten und ihrer Mandantschaft zu schlichten.

Die Zahl der Schlichtungsanträge nahm um fast 50 % zu. Zugleich verzeichnete die Schlichtungsstelle immer komplexere Sachverhalte und zum Teil deutlich höhere Streitwerte. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass zum 1.1.2025 die bislang geltende Beschränkung der Zuständigkeit der Schlichtungsstelle auf Streitwerte bis maximal 50.000 Euro entfiel. Die starke Zunahme der Anträge führt die Schlichtungsstelle u.a. auf KI-basierte Plattformen zurück, die für Sachverhalte die passende Schlichtungsstelle identifizieren und beim Formulieren von Schlichtungsanträgen unterstützen.

Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Schlichtungsstelle etwa 11 % mehr Einigungsvorschläge unterbreiten. Insgesamt fast zwei Drittel der Fälle konnte die Schlichtungsstelle erfolgreich befrieden. Die Bereitschaft der Antragsgegner, am freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, ist im Berichtsjahr erneut gestiegen und lag bei ca. 92 %.

Von den erledigten Fällen betrafen etwas mehr als die Hälfte Streitigkeiten um anwaltliches Honorar, die andere knappe Hälfte betrafen auch oder ausschließlich Schadensersatzforderungen gegen die Anwältin bzw. den Anwalt.

Weiterhin sehr gering ist die durchschnittliche Verfahrensdauer: Vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlags dauerte ein Schlichtungsverfahren im vergangenen Jahr durchschnittlich 62 Tage. Die vom Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vorgegebene Maximaldauer von 90 Tagen konnte damit erneut deutlich unterschritten werden.

Der Tätigkeitsbericht informiert zudem im Detail über den Ablauf und die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle sowie statistische Aufstellungen und beispielhafte, anonymisierte Schlichtungsfälle.

Als Hauptgründe für die Entstehung von Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis identifiziert die Schlichtungsstelle unzureichende Kommunikation unter den Parteien und fehlende Transparenz bei der Vergütungsabrechnung. In Aufklärung und klarer Kommunikation sieht sie zugleich den Schlüssel, um das Entstehen von Streitigkeiten zu vermeiden.

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Hintergrund:

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle, die im Jahr 2011 bei der BRAK eingerichtet wurde. Als gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle schlichtet sie in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft aus dem Mandatsverhältnis, insbesondere in Streitigkeiten über Vergütungsrechnungen und/oder Schadensersatzforderungen. Die früher geltende Wertgrenze von 50.000 Euro wurde zum 1.1.2025 aufgehoben; die Schlichtungsstelle kann seitdem auch bei höheren Streitwerten tätig werden. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei.

Der Schlichter, Prof. Dr. Bertram Schmitt, stellt sich und die Arbeit der Schlichtungsstelle im BRAK-Magazin 5/2025, 4 ff. vor.