Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 6/2026

Pläne für neue Gesellschaftsform mit gebundenem Vermögen

Mit der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ wollen Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium eine einfach zugängliche neue Gesellschaftsform schaffen. Ihr Anfang März vorgelegtes Rahmenkonzept entwirft eine Mischform als GmbH und Genossenschaft mit mitgliedschaftlicher Struktur, ohne Anteilseigner und ohne steuerliche Privilegierung.

18.03.2026 Newsletter

Die neue „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) soll künftig eine einfach zugängliche Rechtsform für Gesellschaften mit wenig Startkapital bieten. Vereinfacht gesagt ist es eine Mischform aus Genossenschaft und GmbH und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen. Die Eckpunkte für die neue Gesellschaftsform haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen Anfang März in einem Diskussionsentwurf veröffentlicht.

Kernpunkte der GmgV sollen danach sein:

  • Gebundenes Vermögen

Das Vermögen der Gesellschaft ist gebunden, d.h. Gewinne sollen nicht ausgezahlt, sondern reinvestiert werden. Das soll für Fälle von Unternehmensnachfolge sicherstellen, dass die Gesellschaft nicht zerlegt oder veräußert wird. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen sollen unmöglich sein.

  • Mitgliedschaftliche Struktur

Wie Genossenschaften soll die GmgV mitgliedschaftlich organisiert sein. Man kann zwar Mitglied sein, aber keine Aktien bzw. Anteile an der Gesellschaft erwerben. Beim Ausscheiden erhält man nur die eingezahlten Mittel ohne Rendite zurück.

  • Einfache Gründung

Die GmgV soll mit geringem Kapitaleinsatz und ohne kompliziertes Verfahren möglich sein. Wie bei Genossenschaften soll eine Gründungsprüfung durch den Prüfungsverband stattfinden. Der Verband soll auch eine Gründungsberatung und Hilfe bei der Satzungserstellung anbieten.

  • Steuerrecht

Auch die Besteuerung der GmgV soll sich an der Regelung für Genossenschaften orientieren, d.h. für sie sollen keine steuerlichen Privilegierungen oder Diskriminierungen gelten. Für Gewinne sollen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Dividenden werden nicht besteuert, da es keine Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter gibt. Die GmgV wird dadurch genauso besteuert wie bereits nach geltendem Recht eine GmbH oder AG, wenn ihre Gesellschafter den Gewinn bei dieser reinvestieren, statt ihn an sich ausschütten zu lassen.

Die Schaffung der neuen Gesellschaftsform ist im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen für die 21. Legislaturperiode vorgesehen. Sie knüpft an ein inhaltsgleiches Vorhaben aus der vorangegangenen Legislaturperiode an. Das Rahmenkonzept greift zudem Überlegungen auf, die in den Jahren 2020/2021 von einer Wissenschaftskommission für eine derartige Gesellschaftsform erarbeitet worden waren.

Die BRAK wird sich mit dem Rahmenkonzept intensiv befassen.

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