BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben
Die zum Jahreswechsel erschienenen neuen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin behandeln aktuelle Entwicklungen im Berufsrecht wie etwa die Neuregelungen für Bürogemeinschaften, Auswirkungen der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die Anwaltschaft, internationaler Austausch zwischen Anwaltschaften und die Nutzung von Legal Tech in kleinen Kanzleien.
In den BRAK-Mitteilungen gibt Tanja Nitschke einen Überblick über die neuen Regelungen für Bürogemeinschaften, die nach der „großen BRAO-Reform“ seit August 2022 gelten. Matthias Herberg und Jörn Schroeder-Printzen widmen sich aktueller Rechtsprechung des BSG, die erhebliche Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis hat: darauf, in welcher Rechtsform Anwältinnen und Anwälte ihre gemeinsame Berufsausübung organisieren, und – wichtig für die ohnehin schwierig gewordene Nachwuchsgewinnung – darauf, wie es sich auswirkt, wenn der Arbeitgeber Beiträge angestellter Anwältinnen und Anwälte zur Berufshaftpflichtversicherung übernimmt. Beides erfordert, dass Kanzleien Rückstellungen für nachzuentrichtende Sozialversicherungsbeiträge bilden – denn die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt. Dirk Engel berichtet über die Entwicklung des Fachanwaltsrechts und wirft dabei einen Blick auf die gesetzgeberische Tätigkeit der Satzungsversammlung.
Außerdem im Heft: die Übersicht zur haftungsrechtlichen Rechtsprechung von Antje Jungk, Bertin Chab und Holger Grams sowie Berichte aus der Arbeit der BRAK im nationalen, europäischen und internationalen Bereich.
Im Rechtsprechungsteil kommentiert Sven Krautschneider eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg zur Frage, ob eine bloß am Umsatz beteiligte Anwältin abhängig beschäftigt ist. Tanja Nitschke ordnet die viel diskutierte Entscheidung des BAG ein, das „Rechtsanwalt“ unter dem Schriftsatz eines Einzelanwalts als einfache Signatur genügen lässt. Dokumentiert werden ferner u.a.: eine dem vermeintlich widersprechende Entscheidung des BGH zur einfachen Signatur mit „Rechtsanwältin“; die von Herberg und Schroeder-Printzen besprochene Entscheidung des BSG zur Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber; BGH zur Auslegung des Begriffs „Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers“ bei einem Syndikusrechtsanwalt; LAG Hamm zur beA-Nutzungspflicht durch Syndikusrechtsanwälte.
Im Fokus des neuen BRAK-Magazins steht der internationale Austausch zwischen den Anwaltschaften, dessen Bedeutung Riad Khalil Hassanain unterstreicht. Das 5. Internationale Anwaltsforum der BRAK befasste sich mit Herausforderungen der Anwaltschaft im Wandel angesichts von Digitalisierung und Krisen und Kriegssituationen; Tanja Nitschke berichtet von der Veranstaltung.
In der Serie „Legal Tech für kleine Kanzleien“ gibt Pia Lorenz Tipps für die digitale Mandatsakquise und stellt Tools dafür vor. Julia von Seltmann gibt praktische Tipps, wie man erreicht, dass Gerichte bei Kanzleien tatsächlich an das beA der sachbearbeitenden Anwältin oder des sachbearbeitenden Anwalts zustellen. Karin Meyer-Götz blickt auf die Zulassung der ersten Rechtsanwältin in Deutschland vor 100 Jahren und auf die Entwicklung seitdem. Christian Bluhm erklärt, wann und warum Kanzleien Geldwäschebeauftragte brauchen.
Außerdem im Heft: was es mit der Umstellung auf 64 bit beim beA auf sich hat (Julia von Seltmann); wie die Schlichtungsstelle bei der Ablehnung eines Vergleichs ohne Rücksprache mit dem Mandanten half (Alexander Jeroch); warum der Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis seit zehn Jahren eine Erfolgsgeschichte ist (Kristina Trierweiler und Viliana Ilieva); wie sich die obergerichtliche Rechtsprechung zur Gliedertaxe entwickelt hat und was darauf für die Mandatsbearbeitung folgt (Nikolaos Penteridis).
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Hintergrund:
Mit ihren Zeitschriften informiert die BRAK über aktuelle Entwicklungen in Berufsrecht und Berufspolitik; zudem berichtet sie aus ihrer Arbeit und erörtert berufspraktische Fragen. Die BRAK-Mitteilungen enthalten außerdem amtliche Bekanntmachungen, insbesondere von Änderungen der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Anwältinnen und Anwälte erhalten den Zugang über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA). Die Zeitschriften sind zudem über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter und als App verfügbar.