Rechtsdienstleister: zentrale Aufsicht ab 2025
Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister führt ab dem Jahr 2025 anstelle der Justizverwaltungen der Länder zentral das Bundesamt für Justiz. Das entsprechende Gesetz hat zwischenzeitlich den Bundesrat passiert und wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe regelt die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister neu. Sie obliegt künftig nicht mehr den Justizverwaltungen der Länder, sondern wird zentral vom Bundesamt für Justiz ausgeübt. Zusätzlich vereinheitlicht das Gesetz die Bußgeldregelungen bei unbefugtem Erbringen von Rechtsdienstleistungen. Zudem enthält es unter anderem Klarstellungen und Ergänzungen im Berufsrecht der Anwaltschaft und Steuerberaterschaft. Für Anwältinnen und Anwälte wichtig ist hierbei insbesondere die klarstellende Regelung zum Tätigkeitsverbot wegen Vertretung widerstreitender Interessen in Bezug auf wissenschaftliches Kanzleipersonal.
Der Bundesrat billigte das Gesetz in seiner Sitzung am 3.3.2023. Zwischenzeitlich wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die klarstellenden Regelungen in der BRAO zur Interessenkollision sind bereits zum 16.3.2023 in Kraft getreten. Weitere Änderungen im Berufsrecht der Steuerberater treten zum 1.7.2023 in Kraft, darunter insbesondere solche, die das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) und das dazugehörige Gesamtverzeichnis der Steuerberaterinnen und Steuerberater betreffen. Die Änderungen im RDG selbst sowie in der Rechtsdienstleistungsverordnung, im Einführungsgesetz zum RDG und im dazugehörigen Kostenrecht treten zum 1.1.2025 in Kraft.
Weiterführende Links:
- BGBl. 2023 I Nr. 64 v. 15.3.2023
- Nachrichten aus Berlin 4/2023 v. 22.2.2023
- Stellungnahme 25/2022 (zum Referentenentwurf)