Änderungen in BORA und FAO treten am 1.6.2023 in Kraft
Die Satzungsversammlung hat im Dezember 2022 Änderungen in der Berufsordnung unter anderem zum Umgang mit Sammelanderkonten beschlossen. Außerdem wurden Berufs- und Fachanwaltsordnung geschlechtergerecht neu gefasst. Diese Änderungen treten am 1.6.2023 in Kraft.
In ihrer 4. Sitzung am 5.12.2022 hat die 7. Satzungsversammlung eine Neufassung sowohl der Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA) als auch der Fachanwaltsordnung (FAO) in geschlechtergerechter Sprache beschlossen. Zudem wurden Änderungen mit Blick auf geänderte Geldwäschevorschriften und die seit Anfang 2022 erfolgte massenhafte Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken beschlossen. Die geänderten Berufspflichten sollen dazu beitragen, Sammelanderkonten dauerhaft zu erhalten.
Das Bundesministerium der Justiz hat mit einem Schreiben vom 23.2.2023 mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 5.12.2022 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen (vgl. § 191e I BRAO). Die Beschlüsse wurden am 3.3.2023 auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 1.6.2023 in Kraft.
Weiterführende Links:
- Beschlüsse der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 5.12.2022 auf der BRAK-Website und in BRAK-Mitt. 2023, 100
- Presseerklärung Nr. 12/2022 v. 5.12.2022
- Nachrichten aus Berlin 25/2022 v. 15.12.2022 (zur 4. Sitzung der Satzungsversammlung)
- Aktuelle Fassungen der berufsrechtlichen Regeln
- Informationen zur Satzungsversammlung
Hintergrund:
Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt im Rahmen der Ermächtigung nach § 59b II BRAO die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Ihre rund 120 Mitglieder umfassen direkt gewählte Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und den Präsidenten der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Delegierten der Rechtsanwaltskammern.
Die nächste Sitzung der Satzungsversammlung findet am 1.12.2023 in Berlin statt. Dies ist die konstituierende Sitzung der 8. Satzungsversammlung, deren Mitglieder im Frühjahr 2023 in den Rechtsanwaltskammerbezirken gewählt wurden.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung zur Rettung anwaltlicher Sammelanderkonten, die in den Sitzungen am 5.12.2022 und am 8.5.2023 gefasst wurden, und deren Hintergründe erläutert Diller in der in Kürze erscheinenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen. Einen Bericht aus der letzten Sitzung gibt Dahns im ebenfalls in Kürze erscheinenden BRAK-Magazin.