Wettbewerb

Europarechts-Wettbewerb für junge Anwältinnen und Anwälte

Beim Young European Lawyers Contest haben auch 2024 Referendarinnen und Referendare sowie Anwältinnen und Anwälte im ersten Berufsjahr die Möglichkeit, ihre Kenntnisse des Europarechts sowie ihre anwaltlichen Fähigkeiten in simulierten Gerichtsverfahren zu demonstrieren.

13.11.2023Veranstaltung

Der Young European Lawyers Contest geht in die nächste Runde. Bei diesem Format treten junge Anwältinnen und Anwälte bzw. Referendarinnen und Referendare in multinationalen Teams gegeneinander an und messen ihre Europarechts-Kenntnisse, indem sie schriftliche Argumente verfassen, Verhandlungen führen und vor einem Gericht plädieren. Die Jury bilden führende europäische Rechtsexpertinnen und -experten. Dabei werden Fälle in so unterschiedlichen Bereichen wie Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit, Zugang zum Recht, Wirtschaftsrecht, grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen sowie Strafrechtspflege schriftlich und mündlich verhandelt.

Der Wettbewerb besteht aus den Halbfinals in Bukarest, Trier und Straßburg im April und Mai 2024 und dem Finale, das im Oktober 2024 in Trier und vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg stattfindet.

Der Young European Lawyers Contest wird von der Europäischen Union kofinanziert. Veranstalterin ist die Europäische Rechtsakadamie (ERA) in Trier, die für den Wettbewerb mit europäischen Anwaltsorganisationen zusammenarbeitet. Partnerorganisationen für diese Runde sind die Paris Bar, die Warsaw Bar, die Slovak Bar Association und die Barcelona Bar Association (ICAB).

Teilnehmen können Referendarinnen und Referendare sowie Anwältinnen und Anwälte im ersten Jahr ihrer Zulassung. Teilnahmevoraussetzung ist die Nominierung durch eine regionale oder nationale Rechtsanwaltskammer; Einzelbewerbungen sind ebenfalls möglich. Bewerbungen können noch bis zum 1.12.2023 über die Internetseite des Wettbewerbs eingereicht werden.

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