Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 5/2023

Änderungen in BORA und FAO treten zum 1.6.2023 in Kraft

Die Satzungsversammlung hat im Dezember 2022 unter anderem die beruflichen Pflichten beim Umgang mit Sammelanderkonten geändert. Außerdem hat sie Berufs- und Fachanwaltsordnung geschlechtergerecht neu gefasst. Diese Änderungen treten zum 1.6.2023 in Kraft.

09.03.2023Newsletter

In ihrer 4. Sitzung am 5.12.2022 hat die 7. Satzungsversammlung eine Neufassung sowohl der Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA) als auch der Fachanwaltsordnung (FAO) in geschlechtergerechter Sprache beschlossen. Zudem wurden Änderungen mit Blick auf geänderte Geldwäschevorschriften und die seit Anfang 2022 erfolgte massenhafte Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken beschlossen. Die geänderten Berufspflichten sollen dazu beitragen, Sammelanderkonten dauerhaft zu erhalten.

Das Bundesministerium der Justiz hat mit einem Schreiben vom 23.2.2023 mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 5.12.2022 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen (vgl. § 191e I BRAO). Die Beschlüsse wurden am 3.3.2023 auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 1.6.2023 in Kraft.  Sie werden in der kommenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen dokumentiert.

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Hintergrund:

Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt im Rahmen der Ermächtigung nach § 59b II BRAO die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Ihre rund 120 Mitglieder umfassen direkt gewählte Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und den Präsidenten der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Delegierten der Rechtsanwaltskammern.

Die nächste Sitzung der Satzungsversammlung findet am 8.5.2023 in Berlin statt. Dies ist voraussichtlich die letzte Sitzung der 7. Legislaturperiode, die am 30.6.2023 endet.

Derzeit finden in den Rechtsanwaltskammerbezirken die Wahlen zur 8. Satzungsversammlung statt. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind zur Teilnahme aufgerufen.