Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 01/2017 vom 12.01.2017

12.01.2017Newsletter

Binnenmarkt

Binnenmarktstrategie – Europäische Kommission veröffentlicht Dienstleistungspaket

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 ein Paket mit Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung der EU-Vorschriften im Dienstleistungssektor veröffentlicht. Die bereits in der Binnenmarktstrategie angekündigten Initiativen umfassen zwei Vorschläge betreffend Rechtsdienstleistungen: einen Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei zukünftigen Berufsregulierungen sowie eine Mitteilung zu Reformempfehlungen für die Reglementierung freiberuflicher Dienstleistungen.

Mit dem Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung soll ein für alle Mitgliedstaaten einheitliches Verfahren zur umfassenden und transparenten Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Regulierungen bezüglich freier Berufe vor ihrem Erlass oder ihrer Änderung eingeführt werden. Die BRAK hat in ihren Stellungnahmen zur Konsultation zu den Freien Berufen (Stllg.-Nr. 27/2016, August 2016) und zu der Folgenabschätzung bezüglich der nun vorgeschlagenen Verhältnismäßigkeitsprüfung (Stllg.-Nr. 30/2016, September 2016) klargestellt, dass in Deutschland eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit bestehender und zukünftiger Berufsreglementierungen sowohl für Rechtsanwälte als auch für andere freie Berufe aus verfassungsrechtlichen Gründen regelmäßig stattfindet und diese Prüfung fast deckungsgleich mit den vom EuGH entwickelten Vorgaben ist.

Die Reformempfehlungen für die Reglementierung freiberuflicher Dienstleistungen sollen die einheitliche Verhältnismäßigkeitsprüfung ergänzen. Sie enthalten Empfehlungen für sieben Berufsgruppen, hierunter auch Rechtsanwälte, die auf einer vergleichenden Analyse der bestehenden Regulierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten basieren. Im Ergebnis werden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, den Umfang der den Rechtsanwälten vorbehaltenen Aufgaben klarer zu definieren sowie bestehende Beschränkungen bezüglich der Rechtsform, der Beteiligungsverhältnisse sowie der beruflichen Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen zu überprüfen. Die BRAK hatte in den genannten Stellungnahmen bereits darauf hingewiesen, dass die deutschen Regelungen zum Zugang und der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs bereits freizügiger als in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten sind.

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Bürgerrechte

Verordnungsvorschlag zum Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation

Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zum besseren Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation veröffentlicht. Dieser soll die aktuelle e-Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG ersetzen. Danach soll der Anwendungsbereich der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre künftig auf neue Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste wie Whatsapp oder Facebook anbieten, erweitert werden. Alle Inhalte und Metadaten sollen zudem anonymisiert oder gelöscht werden, sofern der Nutzer nicht seine Zustimmung erteilt hat. Stimmt ein Nutzer der Verarbeitung seiner Kommunikationsdaten zu, sollen herkömmliche Telekommunikationsbetreiber mehr Möglichkeiten haben, diese Daten zu nutzen, beispielsweise durch das Erstellen von sog. „Heatmaps“, mit denen dargestellt wird, wo sich ein Nutzer befindet. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass ungebetene elektronische Kommunikation, z.B. in Form von E-Mails oder SMS, untersagt wird, sofern der Nutzer nicht zugestimmt hat, und Cookies, die keine Gefährdung der Privatsphäre darstellen, keine Zustimmung des Nutzers erforderlich machen. Nach Vorstellung der Kommission soll der Vorschlag bis zum Beginn der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung Ende Mai verabschiedet werden.

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Strategie zum Austausch von personenbezogenen Daten mit Drittstaaten

In einer Mitteilung hat die Europäische Kommission am 10. Januar 2017 eine Strategie zum Austausch von personenbezogenen Daten mit Drittstaaten vorgestellt. Mit dieser Initiative soll der gewerbliche Datenaustausch erleichtert und die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung verbessert werden, ohne dass das Datenschutzniveau gesenkt wird. Die Kommission will sich einerseits aktiv an Gesprächen zur Festlegung eines angemessenen Datenschutzniveaus beteiligen, u.a. mit Ländern Ost- und Südostasiens. Andererseits will sie Maßnahmen ergreifen, um den Austausch von personenbezogenen Daten mit solchen Ländern zu erleichtern, mit denen keine Einigung hinsichtlich eines angemessenen Datenschutzniveaus zustande kommt.

Darüber hinaus hat die Kommission einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht, mit dem die bestehenden Datenschutz-Vorschriften aus dem Jahr 2011 an die neuen und strengeren Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 2016 angepasst werden sollen.

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Öffentliche Konsultation zur Schaffung einer europäischen Datenwirtschaft

Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Schaffung einer europäischen Datenwirtschaft eingeleitet. In einer dazugehörigen Mitteilung, in der verschiedene in den Mitgliedstaaten bestehende Behinderungen aufgeführt werden, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die EU einen Rahmen benötigt, der die Nutzung von Daten zu wissenschaftlichen, sozialen und industriellen Zwecken einheitlich möglich macht. Mit der Konsultation sollen nun zur Vorbereitung auf die für das Jahr 2017 angekündigte Initiative zur europäischen Datenwirtschaft, Informationen dazu gesammelt werden, wie lokale und nationale Beschränkungen bei der Datenlokalisierung den freien Datenfluss behindern sowie ob und inwiefern maschinell erzeugte Daten ausgetauscht werden. Außerdem wird erfragt, welche Beschränkungen beim Zugang zu Daten bestehen, wie diese beseitigt werden können sowie welche Herausforderungen durch das Internet der Dinge und die Haftung von Robotern entstehen. Daneben erörtert die Konsultation Fragen bezüglich der Datenportabilität, der Kompatibilität und der bestehenden Standards beim Datenaustausch. Die Konsultation läuft noch bis zum 26. April 2017.

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EuGH-Urteil: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht

Am 21. Dezember 2016 hat der EuGH in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-203/15 Tele2 Sverige AB/Post- och telestyrelsen und C-698/15 Secretary of State for the Home Department/Tom Watson u.a. entschieden, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen das Unionsrecht verstößt.

In den zugrundeliegenden Fällen legten sowohl der schwedische Gerichtshof als auch der britische Court of Appeal, nachdem der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte, die Frage vor, ob innerstaatliche Regelungen, die eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten auferlegen, mit dem Unionsrecht - insbesondere mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der Grundrechtecharta - vereinbar sind. Der EuGH stellt fest, dass aufgrund der zu speichernden Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der jeweiligen Person geschlossen werden können, was einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt. Eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorsieht, überschreite daher die Grenzen des absolut Notwendigen und könne nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden, wie es die Datenschutzrichtlinie und die Grundrechtecharta verlangen.

Der EuGH stellt jedoch klar, dass eine nationale Regelung, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten ermöglicht, nicht gegen Unionsrecht verstößt, sofern diese Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Speicherungsdauer auf das absolut Notwendige beschränkt ist. Auch muss darin geregelt sein, wer auf diese Daten unter welchen Voraussetzungen Zugriff bekommen kann. Der Zugang zu den gespeicherten Daten muss außerdem grundsätzlich einer vorherigen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle unterworfen sein und die betroffenen Personen müssen hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Schließlich müssen die Daten im Gebiet der Union gespeichert und nach Ablauf der Speicherfrist unwiderruflich vernichtet werden. Der EuGH folgt damit den Schlussanträgen des Generalanwalts in diesen Rechtssachen von Juli 2016.

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Zivilrecht

Evaluierung der Produkthaftungsrichtlinie – öffentliche Konsultation

Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über die Evaluierung der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG eingeleitet. Ziel dieser Konsultation ist es, Informationen zu den Erfahrungen mit der Funktionsweise der Richtlinie zusammenzutragen. Ferner soll erfragt werden, wie die Richtlinie auf die neuen Technologien angewandt werden kann, insbesondere wie Schäden zu beurteilen sind, die durch ein auf digitalen Technologien basierendes defektes Produkt entstanden sind. Zu den digitalen Technologien zählen laut Fragebogen u.a. Apps, nicht eingebettete Software, intelligente Geräte, das Internet der Dinge sowie automatische oder eigenständige Systeme, beispielsweise Roboter. Die Fragen gliedern sich in zwei Teile, und zwar einerseits in Fragen hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie und andererseits in Fragen bezüglich der Funktionsweise der Richtlinie. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in den Bericht der Kommission über die Notwendigkeit einer Überarbeitung einfließen.

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Wirtschaftsrecht

Öffentliche Konsultation zur Reform der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2016 eine öffentliche Konsultation zu den Möglichkeiten einer multilateralen Reform der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Rahmen von internationalen Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten veröffentlicht. Sie nimmt dabei auf die in ihrem Fahrplan vom August 2016 vorgestellten Optionen zum weiteren Vorgehen bei der Verbesserung bestehender Streitbeilegungsmechanismen Bezug. Zu diesen Optionen gehören neben der Beibehaltung oder Verbesserung der bilateralen Ad-hoc-Streitbeilegungsmechanismen, die Einrichtung eines Internationalen Investitionsgerichtshofs oder eines Internationalen Berufungsgerichts für Entscheidungen der bilateralen Ad-hoc-Streitbeilegungsmechanismen. Interessenten können an der Konsultation bis zum 15. März 2017 teilnehmen.

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EuGH-Schlussanträge zur Beteiligung der Mitgliedstaaten beim Abschluss des Freihandelsabkommens mit Singapur

Die Generalanwältin des EuGH Eleanor Sharpston ist am 21. Dezember 2016 in ihren Schlussanträgen in dem Gutachtenverfahren 2/15 zu dem Ergebnis gekommen, dass das am 20. September 2013 von der EU und der Republik Singapur paraphierte Freihandelsabkommen (EUSFTA) von der EU nur gemeinsam mit den Mitgliedstaaten abgeschlossen werden kann.

Die Generalanwältin legt einführend die Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten innerhalb des Unionsgebiets und im Verhältnis zu Drittstaaten dar. In Anwendung dieser Grundsätze auf das EUSFTA kommt sie zu dem Schluss, dass die EU in bestimmten Bereichen eine ausschließliche, externe Zuständigkeit hat (Warenhandel, ausländische Direktinvestitionen, Handelsaspekte der Rechte des geistigen Eigentums, Wettbewerb und wettbewerbsbezogene Fragen etc.), in anderen Bereichen die externe Zuständigkeit jedoch mit den Mitgliedstaaten teilt (z.B. Handel mit Luft- und Verkehrsdienstleistungen, grundlegende Arbeits- und Umweltnormen, andere Investitionsarten als ausländische Direktinvestitionen etc.). Da somit nicht alle Teile des Abkommens in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen (sog. „gemischtes Abkommen“), kann es nach Ansicht der Generalanwältin nur unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten abgeschlossen werden.

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Institutionen

Europäische Kommission veröffentlicht European Judicial Training Report 2016

Die Europäische Kommission hat am 23. Dezember 2016 den European Judicial Training Report 2016 veröffentlicht. In dem jährlich erscheinenden Bericht informiert die Kommission über die Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Gerichtspersonal, Gerichtsvollziehern und Notaren im Europarecht oder im Recht eines anderen Mitgliedstaates. Nach dem aktuellen Bericht haben im Jahr 2015 insgesamt 124.000 Vertreter der genannten Rechtsberufe an Weiterbildungen im Unionsrecht teilgenommen. Der Anteil der Anwälte ist um 1% auf etwa 5% im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Deutschland liegt mit 5 % der Rechtsanwälte, die regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teilnehmen, im Mittelfeld. Damit liegt die Anwaltschaft noch im Rahmen des Ziels der Kommission, bis 2020 die Hälfte aller Vertreter der genannten Rechtsberufe im Unionsrecht fortgebildet zu haben. Zu beachten ist jedoch, dass diese Zahlen nicht alle EU-Mitgliedstaaten und häufig auch nicht private Fortbildungsanbieter erfassen.

Begleitend zu dem Bericht hat die Kommission eine aktuelle Fassung des im Jahr 2015 erstmalig vorgestellten Ratgebers für Anbieter von Aus- und Fortbildungen veröffentlicht.

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Malta übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar 2017 hat Malta die EU-Ratspräsidentschaft von der Slowakei übernommen. Malta koordiniert nun bis zum 30. Juni 2017 die Arbeit im Rat der EU. Ihre Prioritäten setzt die maltesische Ratspräsidentschaft auf sechs Bereiche, und zwar Migration, Binnenmarkt, Sicherheit, soziale Eingliederung, Europas Nachbarn und Maritimes. Hier will sie insbesondere das Gemeinsame Europäische Asylsystem stärken und die Überarbeitung der Dublin-Verordnung voranbringen. Außerdem sollen die Roaming-Gebühren abgeschafft und Fortschritte beim Schutz vor Geoblocking gemacht werden. Weitere Schwerpunkte setzt die maltesische Ratspräsidentschaft auf die offenen Elemente der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, der Überarbeitung des Eurojust-Beschlusses sowie die Vorschläge zur Bereitstellung digitaler Inhalte, zum Online-Warenhandel und zu Unternehmensinsolvenzen.

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Oettinger wird Kommissar für Haushalt und Personal

Günther Oettinger hat Anfang 2017 die Stelle des Kommissars für Haushalt und Personal von der Bulgarin Kristalina Georgieva übernommen. Sein Nachfolger im Amt des Kommissars für digitale Gesellschaft und Wirtschaft steht derzeit noch nicht fest, da Bulgarien noch keinen neuen Kommissar ernannt hat. Der Kommissar für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip hat vorübergehend die Aufgaben übernommen.

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