Verordnungen zur Interoperabilität der EU-Informationssysteme – Rat
Am 14. Mai 2019 hat der Rat zwei Verordnungen angenommen, mit denen ein Rahmen für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen im Bereich Justiz und Inneres errichtet wird.
Die Verordnungen sehen folgende Komponenten vor: ein europäisches Suchportal, das den zuständigen Behörden parallele Abfragen in mehreren EU-Informationssystemen ermöglichen würde, und zwar sowohl mit biografischen als auch mit biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder), einen gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, der die Abfrage und den Abgleich biometrischer Daten aus mehreren Systemen ermöglichen würde, einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten, der biografische und biometrische Daten von Drittstaatsangehörigen aus mehreren EU-Informationssystemen enthalten würde und einen Detektor für Mehrfachidentitäten.
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