Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2019 v. 14.06.2019

Neues Insolvenzverfahren verabschiedet - Rat

14.06.2019Newsletter

Der Rat hat am 06. Juni 2019 der Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren zugestimmt. Das EP hatte bereits am 28. März 2019 seine Zustimmung zu den erfolgten politischen Einigungen erteilt.

Ziel der Richtlinie ist es, die größten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr abzubauen, die sich aus den unterschiedlichen Restrukturierungs- und Insolvenzrahmen der Mitgliedstaaten ergeben, und die Sanierungskultur in der EU zu verbessern. Darüber hinaus soll die Anzahl der notleidenden Kredite in den Bankbilanzen verringert werden. Die Richtlinie konzentriert sich auf drei Schlüsselelemente, d.h. gemeinsame Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen, Regeln für die Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren in allen Mitgliedstaaten. Die Richtlinie muss nun nur noch im EU- Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre und in begründeten Fällen ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen Bestimmungen umzusetzen.

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