Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2019 v. 28.06.2019

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – Richtlinie verabschiedet

28.06.2019Newsletter

Am 13. Juni 2019 hat der Rat den Richtlinienvorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige angenommen. Das EP hatte bereits am 04. April 2019 zugestimmt. Die neuen Rechtsvorschriften müssen nunmehr noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und treten dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Väter oder nach nationalem Recht gleichgestellte zweite Elternteile können mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt des Kindes nehmen. Es gibt einen individuellen Anspruch auf vier Monate Elternurlaub, bevor das Kind ein bestimmtes Alter erreicht (maximal acht Jahre). Neu eingeführt wird ein Pflegeurlaub für die Betreuung von Verwandten, die aufgrund schwerer medizinischer Probleme pflegebedürftig sind oder Unterstützung benötigen. Bei dringenden familiären Gründen müssen Arbeitnehmer ein Recht auf Arbeitsfreistellung haben.

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