Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 03/2019 vom 08.02.2019

08.02.2019Newsletter

Zivilrecht

Richtlinienvorschlag zur Bereitstellung digitaler Inhalte – Vorläufige Einigung EP und Rat

Am 22. Januar 2019 haben die Verhandlungsführer des EP und des Rats eine vorläufige Einigung hinsichtlich des Richtlinienvorschlags über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte erzielt. Erfasst werden sollen von dem Richtlinienvorschlag alle Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte (z.B. Apps, E-Books), unabhängig vom Vertriebsweg. Nicht umfasst sind nach der vorläufigen Einigung Waren mit digitalen Inhalten ("intelligente" Kühlschränke, Smartphones), die allein unter die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels fallen sollen. Maßgebliche Regelungsinhalte betreffen Abhilfemaßnahmen bei Lieferengpässen und Nichtkonformität, eine Umkehr der Beweislast bei Auftreten von Mängeln sowie Gewährleistungsfristen. Die Beendigung langfristiger Verträge ist nicht mehr Regelungsgegenstand. Die vorläufige Einigung muss noch vom EP und Rat verabschiedet werden.

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Richtlinienvorschlag zu vertragsrechtlichen Aspekten des Warenhandels - Vorläufige Einigung EP und Rat

Am 29. Januar 2019 haben das EP und der Rat ebenfalls eine vorläufige Einigung hinsichtlich des Richtlinienvorschlags über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels erzielt. Dieser soll sowohl für den Online-, als auch für den Offline-(Präsenz-)Verkauf von Waren sowie für Waren mit digitalen Inhalten (z.B. "intelligente" Kühlschränke, Smartphones) gelten. Maßgebliche Einigungsinhalte umfassen die den Verbrauchern zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe, Garantiezeiten, eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher und Verpflichtungen des Gewerbetreibenden. Die vorläufige Vereinbarung muss noch von den Botschaftern der Mitgliedstaaten (COREPER) und dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) bestätigt werden. Die Richtlinie wird dann im Plenum des EP und danach im Rat zur Abstimmung gestellt.

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Strafrecht

Allgemeine Ausrichtung des Rates zur Whistleblower-Richtlinie

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats einigte sich am 25. Januar 2019 auf eine Allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom April 2018 zum Schutz von Hinweisgebern über EU-rechtswidrige Praktiken.  Der Ausschuss folgt in weiten Teilen dem Richtlinienvorschlag der Kommission. So hält er an einem dreistufigen Meldeverfahren fest, das von der Mehrheit der Mitgliedstaaten gefordert wird. Andere Staaten hatten einen zweistufigen Meldekanal favorisiert. Außerdem konnten sich die Mitgliedstaaten darauf einigen, dass eine Bereichsausnahme für unter anderem Rechtsanwälte und Ärzte als Berufsgeheimnisträger in der Richtlinie selbst enthalten sein soll. Dies hatte auch die BRAK in ihrer Stellungnahme gefordert. Der Kommissionsvorschlag hatte dies lediglich in einem Erwägungsgrund gefordert. Wie im Vorschlag soll die Richtlinie nur auf Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten anwendbar sein. Zudem wurde eine Erheblichkeitsschwelle beschlossen, nach der in den externen Meldekanälen für unbedeutend gehaltene Hinweise nicht weiterverfolgt werden müssen. Das EP hatte seine Position bereits im November 2018 beschlossen; darin war es über den Richtlinienvorschlag der Kommission hinausgegangen. In den nun stattfindenden Trilogverhandlungen müssen die Institutionen zu den strittigen Punkten eine Einigung finden.

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Gesellschaftsrecht

Richtlinienvorschlag zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht – Vorläufige Einigung EP und Rat

Am 4. Februar 2019 hat der rumänische Ratsvorsitz mit Vertretern des EP eine vorläufige Einigung über den Richtlinienvorschlag zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht erzielt. Mit diesem Vorschlag sollen Gesellschaften mit beschränkter Haftung vollumfänglich online eingetragen, neue Niederlassungen online gegründet und Dokumente online eingereicht werden können. Nationale Mustervorlagen und Informationen über nationale Anforderungen sollen online zur Verfügung gestellt werden. Ein Unternehmen soll die gleichen Informationen nur einmal an Behörden übermitteln müssen (Einmalprinzip). Die eingereichten Dokumente werden von den nationalen Registern gespeichert und ausgetauscht; Informationen über Unternehmen werden kostenlos in den Unternehmensregistern zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden Schutzmaßnahmen gegen Betrug und Missbrauch in Online-Verfahren festgelegt. Der vorläufig vereinbarte Text muss nun noch von den zuständigen Gremien des EP und des Rats genehmigt werden.

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Berufsrecht

Studie der Kommission zu den Auswirkungen regulatorischer Tätigkeit auf die Qualität von Dienstleistungen

Ende Januar hat die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW) der Europäischen Kommission eine Studie zu den Auswirkungen von regulatorischer Tätigkeit auf die Qualität von Dienstleistungen veröffentlicht. Sie untersuchte anhand von sechs Fallbeispielen, die in jeweils unterschiedlichen Ländern und Sektoren durchgeführt wurden, in wieweit sich Qualitätsindikatoren im Zuge der Einführung von Regulierung, veränderten. Dabei handelte es sich um Anwälte in Polen, Architekten und Ingenieure in Deutschland, Apotheken in Italien, Touristenführer in Griechenland, Fahrlehrer im Vereinigten Königreich und schließlich um einen Vergleich zwischen herkömmlichen Taxis in Dublin und einem anderen Anbieter von Fahrdienstleistungen in London. Die Studie kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass keine eindeutige Verbesserung oder Verschlechterung der Dienstleistungsqualität festgestellt werden könne. Insgesamt wirke sich die Öffnung hin zu einer größeren Verfügbarkeit der Anbieter und zu mehr Wettbewerb nicht negativ auf die Qualität der Dienstleistungen oder auf die Konsumentenzufriedenheit aus. Insbesondere bei den polnischen Anwälten habe sich demnach herauskristallisiert, dass sich in der Gesamtqualität wenig geändert hätte.

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Am 24. Januar 2019 hat die Europäische Kommission ein Paket von Vertragsverletzungsverfahren gegen 27 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eingeleitet, um die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Vorschriften über Dienstleistungen und Berufsqualifikationen zu gewährleisten. Unter anderem gingen Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten außer Dänemark, wegen Nichtübereinstimmung der nationalen Rechtsvorschriften und Rechtspraxis mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die den entsprechenden Zugang zu den Tätigkeiten regelt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen zu reagieren. Wenn eine Reaktion ausbleibt, kann die Kommission beschließen, die weiteren Schritte des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten. Hintergrund der umfassenden EU-Maßnahmen auf diesem Gebiet ist das niedrige Produktivitätswachstum im wirtschaftlich hoch bedeutsamen Dienstleistungssektor.

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EU – Verhaltenskodex gegen illegale Hetze im Internet zeigt Wirkung

Die Kommission hat Anfang Februar die vierte Bewertung des EU – Verhaltenskodex vorgestellt. Daraus wird deutlich, dass Unternehmen mittlerweile viel schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online – Inhalte reagieren. Die Unternehmen prüfen mittlerweile 89% der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen 72% der Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden. Bei der Einführung des Kodex in Jahr 2016 waren dies noch 40 % bzw. 28%. Bemängelt wurden die Rückmeldungen der Unternehmen an die Nutzer. Hintergrund der Einführung des Transparenzregisters waren die steigenden Zahlen von Hasskommentaren und Hetze im Netz. Die EU trägt gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten Sorge dafür, dass einerseits die freie Meinungsäußerung im Netz gefördert wird; andererseits muss sie dafür sorgen, dass hierbei kein rechtsfreier Raum entsteht.

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Arbeitsrecht

Richtlinienvorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben - Vorläufige Einigung EP und Rat

Die Ratspräsidentschaft und das EP haben am 24. Januar 2019 eine vorläufige Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erzielt. Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für berufstätige Eltern und pflegende Angehörige zu verbessern. Die Einigung beinhaltet mindestens vier Monate bezahlten Elternurlaub (wovon zwei Monate nicht übertragbar sind), mindestens zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub sowie fünf Urlaubstage pro Jahr für pflegende Angehörige. Das Recht flexibler Arbeitsvereinbarungen für Betreuungs- und Pflegezwecke (Home-Office, flexiblere Arbeitspläne) soll ausgeweitet werden. Die vorläufige Einigung muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats gebilligt und dann vom EP als auch vom Rat förmlich angenommen werden.

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Institutionen

Einführung eines Transparenzregisters - EP billigt Änderung der Geschäftsordnung

Am 31. Januar 2019 hat das EP seine Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass ein verbindliches Transparenzregister eingeführt werden kann. Die Änderungen betreffen die Verhaltensregeln der Mitglieder, einschließlich der Regeln zur Transparenz und Maßnahmen zur Verhinderung von Mobbing oder sexueller Belästigung, und die parlamentarischen Anfragen an den Rat und die Europäische Kommission. So sollen unter anderem alle geplanten Treffen mit Interessenvertretern, die in den Geltungsbereich des Transparenzregisters fallen, im Internet veröffentlicht werden. Diese Änderung wurde von der Kommission als Voraussetzung für die Überarbeitung des EU-Transparenzregisters genannt. Diese wird nun in den kommenden Wochen weiter vorangetrieben. Dies sei nötig, um die hohe Einflussnahme von Interessenvertretern auf die EU-Institutionen transparent zu gestalten.

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Personalia

Ernennung neuer Richter am EuGH und EuG

Am 30. Januar 2019 haben die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zwei neue Richter und einen Generalanwalt am EuGH sowie acht neue Richter am EuG ernannt. Christopher Vajda (Vereinigtes Königreich) wurde erneut zum Richter am EuGH ernannt. Anstelle von Allan Rosas (Finnland) wurde Niilo Jääskinen (Finnland) benannt. Priit Pikamäe (Estland) wurde neu zum Generalanwalt ernannt.

Am EuG wurden die folgenden acht Richter (wieder)benannt: Mariyana Kancheva (Bulgarien), Alexander Kornezov (Bulgarien), Stéphane Gervasoni (Frankreich), Inga Reine (Lettland), Ullf Öberg (Schweden), Fredrik Schalin (Schweden), Laurent Truchot (Frankreich) und Mirela Stancu (Rumänien).

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Sonstiges

Rechtsanwaltsaustausch China - Deutschland

Die BRAK sucht Teilnehmer/innen für ein Seminar im Rahmen des Rechtsanwaltsaustausches China-Deutschland. Die BRAK führt das Projekt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für die Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der All China Lawyers Association (ACLA) durch. Finanziert wird es von der Robert Bosch Stiftung. Seit November 2015 fanden bereits wiederholt Seminare mit engagierten deutschen und chinesischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt. Jeweils eine Woche lang tauschten sich die Teilnehmer über das Verständnis ihrer Rolle als Rechtsanwälte, die unterschiedlichen Rechtssysteme und die Rechtskulturen aus.

Dieses Jahr findet das erste Seminar vom 07. bis 14. April 2019 in Köln/Bonn statt, mit einer Folgeveranstaltung vom 16. bis 23. Juni 2019 in Hangzhou. Thema des Fachprogramms ist „IT-Recht – Datenschutzrecht und IT-Sicherheit und Anwaltliches Berufsrecht". Die deutschen Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, über eine Woche lang mit den chinesischen Kollegen die Rolle des Rechtsanwalts im Rechtsstaat und die unterschiedlichen Aspekte des IT-Rechts zu diskutieren. Neben dem fachlichen Programm sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten geplant.

Weitere Einzelheiten sind der Ausschreibung zu entnehmen.

Impressum


Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl(at)brak(dot)eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Svenja Büttner, Ass. jur. Astrid Gamisch LL.M., Natalie Barth
© Bundesrechtsanwaltskammer

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