Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile – Europäische Kommission
Am 2. Juli 2019 haben die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und zahlreiche Handelspartner das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen angenommen.
Das Übereinkommen soll Handel und Investitionen erleichtern, indem es die Rechtssicherheit verbessert und die Kosten im internationalen Handel und bei der Beilegung internationaler Streitigkeiten senkt. Die Unterzeichner verpflichten sich, Urteile aus anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne erneute Überprüfung anzuerkennen. Hiervon gibt es jedoch einige Ausnahmen, wie z.B. das Insolvenz-, Familien- und Erbrecht sowie Regelungen, die die Privatsphäre und geistiges Eigentum betreffen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission (Juli 2019)
- Text des Übereinkommens (EN) (Juli 2019)