Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2019 v. 18.10.2019

Europäischer Haftbefehl und Österreichische Staatsanwaltschaft - EuGH

18.10.2019Newsletter

Am 15. Oktober 2019 hat der EuGH zudem seine Entscheidung in der Rechtssache C-128/18, die österreichische Staatsanwaltschaft betreffend, gefällt. Wie schon der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 17. September 2019 kommt auch der Gerichtshof zu dem Schluss, dass das österreichische System den Anforderungen zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls genügt.

Zwar sind auch Staatsanwälte in Österreich einem ministeriellen Weisungsrecht unterworfen, allerdings muss dort jeder EuHB von einem Gericht bewilligt werden. Dieses treffe dabei eine eigenständige, unabhängige Entscheidung darüber. Das Gericht müsse demnach Zugang zur gesamten, etwaige Anordnungen oder Einzelweisungen der Exekutive enthaltenden Ermittlungsakte haben und in unabhängiger und objektiver Weise prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung der Haftbefehle vorliegen und ob sie verhältnismäßig sind. Dieses gebe dem EuHB seine endgültige Form. Das Weisungsrecht für sich steht der Tauglichkeit des Systems mithin nicht im Wege.

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