Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2019 v. 05.04.2019

Reform des Insolvenzverfahrens – Zustimmung EP

05.04.2019Newsletter

Das EP hat am 28. März 2019 der im Rahmen der Trilogverhandlungen erzielten Einigung mit dem Rat über neue Regeln für Insolvenzverfahren zugestimmt.

Ziele der Richtlinie sind, die größten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr abzubauen, die Sanierungskultur in der EU zu verbessern und die Anzahl der notleidenden Kredite in den Bankbilanzen zu verringern. Geregelt werden Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen, Regeln für die Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren. Der Rechtsakt muss nun noch vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

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