Reform des Insolvenzverfahrens – Zustimmung EP
Das EP hat am 28. März 2019 der im Rahmen der Trilogverhandlungen erzielten Einigung mit dem Rat über neue Regeln für Insolvenzverfahren zugestimmt.
Ziele der Richtlinie sind, die größten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr abzubauen, die Sanierungskultur in der EU zu verbessern und die Anzahl der notleidenden Kredite in den Bankbilanzen zu verringern. Geregelt werden Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen, Regeln für die Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren. Der Rechtsakt muss nun noch vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann.
Weiterführender Link:
- Legislative Entschließung EP (März 2019)
- Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission (November 2016)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 21/2017 (April 2017)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 01/2019, 16/2018