ECRIS-Reform
Der Rat hat am 9. April 2019 förmlich eine Richtlinie und eine Verordnung zur Einführung eines zentralisierten Systems zur Ermittlung von Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatangehörigen und Staatenlosen angenommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen.
Die EU arbeitet derzeit an der Verbesserung des Austauschs von Informationen zu Verurteilungen von Drittsaatangehörigen zwischen den Mitgliedstaaten. Das reformierte Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) wird nun eine zentrale Datenbank mit Informationen dazu enthalten (sog. ECRIS-TCN). Mit der Verordnung werden die Vorschriften über die Einrichtung des zentralen Systems sowie aufzunehmende Daten, Zugriffsrechte und Zuständigkeiten festgelegt. Die Richtlinie ändert den bestehenden ECRIS Rahmenbeschluss. Nun muss die Europäische Kommission das Datum festlegen, ab dem das ECRIS-TCN-System betriebsbereit ist.
Das ECRIS-System gibt es seit 2012. Es wurde eingerichtet, um den effizienten Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten in Bezug auf strafrechtliche Verurteilungen in der EU zu ermöglichen.
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