Angepasste Arbeitsweise COVID-19 der europäischen Justiz EuGH
Wegen der derzeit bestehenden Corona-Krise sieht sich der EuGH gezwungen, seine Arbeitsmodalitäten vorübergehend anzupassen.
Der Dienstbetrieb wird fortgeführt, aber besonders dringliche Rechtssachen (wie Eilverfahren, beschleunigte Verfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) werden vorrangig bearbeitet. Die Anpassung hat auch Auswirkungen auf bestimmte Verfahrensfristen.
Weiterführender Link:
- Homepage des EuGH (April 2020)