Anhörung zur Geldwäschebekämpfung – EP
Am 15. April 2020 fand eine Anhörung vor dem LIBE und dem ECON - Ausschuss des EP statt, in der es hauptsächlich um die geplante Aufstellung einer „schwarzen Liste“ von Risikodrittstaaten ging.
Die Abgeordneten äußerten sich insbesondere kritisch hinsichtlich der Dauer des Verfahrens der Listung, was 12 Monate dauern soll, zum Zusammenspiel mit der schwarzen Liste der Financial Action Task Force (FATF) und warum es anders als bei der EU-Liste über Steueroasen und bei der FATF keine „graue Liste“ geben werde. Letztere enthalten Länder, gegen die zum jeweiligen Zeitpunkt genauer Untersuchungen laufen, was zur Transparenz beitrage. Schließlich wurde angemahnt, die fraglichen Staaten, die zum großen Teil Entwicklungsländer seien, nicht durch zu strenge Maßnahmen vom Aufbau eines Finanzsektors abzuschneiden.
Der Vertreter der Kommission (DG FISMA) wies auf die Möglichkeit von Schnellverfahren und Notfallmaßnahmen hin, wobei es bei kooperationswilligen Staaten ein ordentliches Verfahren geben müsse, damit ihnen die Gelegenheit gegeben würde, Maßnahmen zu ergreifen. Hinsichtlich der grauen Liste gebe es rechtliche Probleme.
Das Gesetzgebungsverfahren war nach heftiger Kritik an der gewählten Methodik Anfang letzten Jahres ins Stocken gekommen. Die Kommission hat zwischenzeitlich eine neue Methodik vorgestellt, für Anfang Mai wird nun ein Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt diesbezüglich erwartet.
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