Asylverfahren in Coronazeiten – KOM
Die Europäische Kommission hat am 17. April 2020 in einer Mitteilung Hinweise dazu erlassen, wie während der Covid-19-Pandemie in Asylsachen verfahren werden soll, ohne dass Grundrechte verletzt werden. Insbesondere bei der Registrierung, Neuansiedlung und Rückführung stellen sich hier Probleme.
Die Hinweise halten fest, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Eindämmung und Begrenzung der weiteren Ausbreitung der Krankheit auf Risikobewertung und wissenschaftlicher Beratung beruhen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssen. Sie müssen ferner diskriminierungsfrei umgesetzt werden und dem Grundsatz der Nichtzurückweisung sowie den völkerrechtlichen Verpflichtungen Rechnung tragen.
In den Hinweisen werden die Mitgliedstaaten unter anderem dazu aufgerufen, weiterhin die Registrierung von Asylanträgen zu gewährleisten. Diese soll soweit möglich auch online erfolgen können. Bei Fristen soll jedoch eine größere Flexibilität gestattet sein. Die persönlichen Anhörungen sollen nach Möglichkeit per Videokonferenz durchgeführt werden. Auch sollen Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wieder aufgenommen werden und die von der Pandemie in besonderem Maße beeinträchtigten Rückführungen nach Möglichkeit durchgeführt werden. In den Unterkünften müssen Hygienestandards und eine medizinische Versorgung gewährleistet sein.
Weiterführender Link:
- Mitteilung der Kommission (April 2020)