Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein - KOM
Die Europäische Kommission hat am 29. April 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen aufgrund des neuen polnischen Justizgesetzes vom 20. Dezember 2019 eingeleitet.
Hintergrund ist die Justizreform in Polen, die nach Auffassung der Kommission in mehrerer Hinsicht gegen EU-Recht verstößt. Das Gesetz hindert die polnischen Gerichte daran, bestimmte Bestimmungen des EU-Rechts zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit unmittelbar anzuwenden und darüber hinaus dem Gerichtshof entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Die polnische Regierung hat zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren.
Weiterführender Link:
- Datenbank über Vertragsverletzungsverfahren der Kommission (EN) (April 2020)