Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2020

Covid-19 und die Zusammenarbeit in Strafsachen - Rat

28.05.2020Newsletter

Das Generalsekretariat des Rates hat sich zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Strafsachen geäußert. Die zugrundeliegenden Daten stammen aus Erhebungen von Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netzwerk (EJN). Es behandelt die Themen Europäischer Haftbefehl (EuHB), Auslieferungen an Drittstaaten, die Europäische Ermittlungsanordnung, die Überstellung verurteilter Personen, Sicherstellungs- und Einziehungsanordnungen sowie Joint Investigation Teams.

Hinsichtlich des EuHB kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die meisten Mitgliedstaaten keine Besonderheiten in der Ausstellung ihrer EuHB aufweisen. In einigen Staaten werden diese jedoch priorisiert. Die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ergriffen wurden, führen jedoch oftmals zu Schwierigkeiten bei der Überstellung der Personen, hauptsächlich aufgrund der eingeschränkten Reisemöglichkeiten oder weil der Transit durch manche Staaten nicht möglich ist. Wo Überstellungen möglich sind, kommen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der zu überstellenden Personen und ihrer Begleiter zur Anwendung. Wo Überstellungen nicht möglich sind, werden diese verschoben, wobei die Mitgliedstaaten sich in uneinheitlicher Weise auf force majeure nach Art. 23 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses oder auf ernste humanitäre Gründe im Sinne des Art. 23 Abs. 4 berufen. Auch Auslieferungen in Drittstaaten sowie die Ausführung von Europäischen Ermittlungsanordnungen und gegenseitiger Rechtshilfe sowie Treffen von Joint Investigation Teams finden nur noch eingeschränkt statt.

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