Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2020

Studie über Geldwäschebekämpfung - EP

28.05.2020Newsletter

Im Mai 2020 wurde eine Studie des EP veröffentlicht, die sich im Auftrag des Ausschusses Wirtschaft und Währung (ECON) mit der Geldwäschebekämpfung (AML) befasst hat. Sie wurde von der österreichischen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Brigitte Unger verfasst und behandelt u. a. die Vor- und Nachteile einer Verordnung anstelle der Richtlinien und die mögliche Schaffung einer EU-Exekutivbehörde. In einer Analyse der AML-Gesetzgebung der Mitgliedstaaten identifiziert sie zudem Spannungen zwischen der AML-Gesetzgebung und Grundrechten wie dem Recht auf ein faires Verfahren: aus den anwaltlichen Meldepflichten ergebe sich ein problematisches Nebeneinander des Rechts auf ein faires Verfahren und des freien Dienstleistungsverkehrs. Dies könnte das Recht auf anwaltlichen Beistand, verankert in der EMRK und der EU-Grundrechtecharta, untergraben und zu einem Ungleichgewicht zwischen den Interessen der Strafverfolgung und den Verteidigungsrechten zu Lasten letzterer führen.

Hinsichtlich der europäischen Exekutivbehörden rät die Studie von einer EU-Aufsichtsbehörde für den Nichtfinanzsektor ab, da die betroffenen Institutionen zu unterschiedlich seien. Die Harmonisierung durch eine Verordnung betreffend nennt sie längere Verzögerungen, eine lediglich vermeintlich größere Übereinstimmung der Regelungen und größeren Widerstand als mögliche Nachteile, ferner fehle die für die effektive Geldwäschebekämpfung erforderliche Flexibilität, die die Richtlinien gewährleisten. Deswegen sollte eine Verordnung nur diejenigen Aspekte abdecken, bei denen eine verstärkte Harmonisierung dringend nötig ist, darunter die Definition der relevanten Vortaten.

Die Studie behandelt zudem die Identifizierung von Hochrisiko-Jurisdiktionen und die Möglichkeiten, das Geldwäscherisiko von Briefkastenfirmen und Mangelgesellschaften zu reduzieren

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