COVID-19 und Gefängnisse – EP
Das EP hat sich in einem Briefing mit den Maßnahmen auseinandergesetzt, die die Mitgliedstaaten zum Schutz von Inhaftierten im Zuge der Corona-Pandemie getroffen haben. Das Briefing kommt zu dem Schluss, dass die oftmals bereits von Überfüllung und schlechter Gesundheitsversorgung betroffenen Haftanstalten durch die Pandemie weiter unter Druck geraten sind.
Demnach wurde die Aufrechterhaltung von Vorsorgemaßnahmen wie Gesundheitsuntersuchungen und Social Distancing zu Herausforderungen in fast allen Mitgliedstaaten. Zu den Maßnahmen, die die Staaten ergriffen haben, zählt insbesondere das Einstellen von Besuchen und den meisten Aktivitäten. Ferner wurden Überstellungen von Inhaftierten zwischen den Mitgliedstaaten suspendiert. Ein Teil der Staaten hat ferner auf Alternativen zur Inhaftierung zurückgegriffen, der Haftantritt wurde vielfach verschoben.
Zu Deutschland gibt es kein einheitliches Bild, da die Länder zuständig sind. Alle Länder haben demnach die Hygienestandards des Robert Koch Instituts akzeptiert. Bayern konnte beispielsweise auf bereits existierende Pandemienotfallpläne zurückgreifen. Für neue Inhaftierte gibt es in den meisten Ländern eine 14-tägige Quarantäne. Kranke und Verdachtsfälle werden isoliert, ausschließlich Rechtsanwälte dürfen Besuche in den Haftanstalten durchführen. Ferner sei es möglich, Strafprozesse aufgrund von COVID-19 für bis zu drei Monate und zehn Tage während der Pandemie zu unterbrechen.
Weiterführender Link:
- Briefing des EP (EN) (Juni 2020)