Konsultation zum Weißbuch über marktverzerrende Drittstaatssubventionen – KOM
Die Europäische Kommission hat am 17. Juni 2020 ein Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen von Drittstaaten veröffentlicht. Parallel dazu führt die Kommission eine öffentliche Konsultation durch. Das Weißbuch ist Kernelement der am 10. März 2020 veröffentlichten Mitteilung über eine neue Industriestrategie für Europa. Interessenträger haben bis zum 23. September 2020 Gelegenheit, sich an der Konsultation zu beteiligen.
Das Weißbuch und die Konsultation thematisieren Wettbewerbsverzerrungen infolge von Subventionen von Drittstaaten. Solche Wettbewerbsverzerrungen entstehen aus Sicht der Kommission insbesondere durch die Bereitstellung von Krediten und sonstigen Finanzhilfen von Drittstaaten. Durch solche Leistungen können die begünstigten Unternehmen Angebote für öffentliche Aufträge unterhalb der üblichen Marktpreise anbieten, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Kommission führt in dem Weißbuch aus, dass bestehende EU-Regelungen nicht ausreichen, um diese Probleme zu vermeiden. Problematisch sei insbesondere, dass EU-Beihilfevorschriften zwar auf EU-Subventionen anwendbar sind, drittstaatliche Subventionen für EU-Unternehmen jedoch nicht unter das EU-Beihilfenrecht fallen.
Die Kommission schlägt deshalb in dem Weißbuch Teilinstrumente vor, welche der Marktverzerrung entgegenwirken sollen. Angedacht ist, europäischen und nationalen Behörden eine Prüfungskompetenz hinsichtlich Subventionen von Drittstaaten zukommen zu lassen und Empfänger solcher Subventionen im Rahmen einer Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zur Angabe empfangener Drittstaatssubventionen zu verpflichten (Notifizierung).
Weiterführende Links:
- Presseerklärung der Kommission (Juni 2020)
- Weißbuch der Kommission (Juni 2020)
- Konsultation der Kommission (Juni 2020)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 05/2020