Umsetzung von EU-Sanktionen – KOM
Die Europäische Kommission hat sich in einer Stellungnahme über die Umsetzung von EU-Sanktionen geäußert. Gegenstand der Stellungnahme sind die Sanktionen, die die Verordnung EU (269/2014) für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die verantwortlichen nationalen Stellen hatten die Kommission um die Stellungnahme gebeten. Es handelt sich dabei u. a. um das Einfrieren von Vermögenswerten. Dabei werden Bankkonten und andere Vermögenswerte von Personen, die namentlich aufgrund von EU-Sanktionsregelungen erfasst sind, gesperrt.
Weiteführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission in Deutschland (Juni 2020)
- Stellungnahme der Kommission (EN) (Juni 2020)