Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2020

Umsetzung von EU-Sanktionen – KOM

25.06.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat sich in einer Stellungnahme über die Umsetzung von EU-Sanktionen geäußert. Gegenstand der Stellungnahme sind die Sanktionen, die die Verordnung EU (269/2014) für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die verantwortlichen nationalen Stellen hatten die Kommission um die Stellungnahme gebeten. Es handelt sich dabei u. a. um das Einfrieren von Vermögenswerten. Dabei werden Bankkonten und andere Vermögenswerte von Personen, die namentlich aufgrund von EU-Sanktionsregelungen erfasst sind, gesperrt.

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