Berichtsentwurf zur Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie – EP
Die Berichterstatterin im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP Tineke Strik hat Anfang Juli 2020 ihren Berichtsentwurf für die Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie vorgestellt. Sie spricht sich darin für den Vorrang der freiwilligen Ausreise und der freiwilligen Rückreise aus.
Dies sei ein grundlegendes Element einer fairen und menschenwürdigen Rückführungspolitik. Zudem müsse die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit von Rückführungsverfahren verstärkt werden. Dazu solle ein Rückkehrmanagementsystem eingeführt werden, das auch individualisiertes Fallmanagement beinhalten solle. Es müsse zudem verstärkte Garantien wie Prozesskostenhilfe und Dolmetschleistungen für die betroffenen Personen geben und das Kindeswohl müsse vorrangig berücksichtigt werden. Ferner müssten Bedingungen und Umstände der Auslieferungshaft verbessert werden. Politische Kohärenz, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit müssten schließlich gestärkt werden. Die Sicherstellung von Verfahrensgarantien und grundrechtsrelevante Auswirkungen des vorgeschlagenen Auslieferungsverfahrens sind der Berichterstatterin zufolge zu diesem Zeitpunkt noch unklar.
Ebenfalls erschienen ist eine Studie des EP zur Umsetzung, die die Berichterstatterin in Auftrag gegeben hatte. Sie stellt Mängel in allen vier Kernbereichen fest, die zu Grundrechtsbeeinträchtigungen der betroffenen Personen führen können, nämlich die Rückführungsentscheidungen, deren Durchsetzung, Wiedereinreiseverbote und die Haftunterbringung.
Weiterführende Links:
- Berichtsentwurf des LIBE (Juli 2020)
- Studie des EP (EN) (Juni 2020)