Evaluierungsbericht Europäischer Haftbefehl – KOM
Die Europäische Kommission hat am 2. Juli 2020 ihren Evaluierungsbericht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (EuHB) veröffentlicht. Wie schon eine Studie des EP Ende Juni 2020 kommt auch die Kommission zu dem Schluss, dass sich die Dauer bis zur Überstellung in Fällen ohne Einwilligung des Betroffenen seit Anwendung des Instruments erheblich verkürzt hat.
Allerdings hat die Kommission auch Mängel in der Umsetzung identifiziert, die die Wirksamkeit des EuHB einschränkten können. Alle Mitgliedstaaten hätten den Rahmenbeschluss zwischenzeitlich umgesetzt, angesichts der Mängel erwägt die Kommission jedoch das Einleiten von Vertragsverletzungsverfahren gegen einzelne Staaten. Der Bericht legt seinen Schwerpunkt auf ausgewählte Kernbestimmungen, unter anderem die Benennung der zuständigen Justizbehörden, Grundrechte und Verfahrensrechte einer gesuchten Person, die Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung und die Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit sowie die Fristen. Anders als die breiter angelegte Studie des EP, geht er nicht im Detail auf Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang zum Rechtsbeistand ein. Hinsichtlich der Verfahrensrechte der gesuchten Person stellt der Bericht u. a. fest, dass in einigen Mitgliedstaaten eine ausdrückliche Bestimmung fehlt, wonach die gesuchte Person über die Möglichkeit der Zustimmung zur Übergabe informiert werden muss. In einigen Staaten verliert die Person zudem infolge der Zustimmung automatisch den Schutz des Grundsatzes der Spezialität nach Art. 27 und hat dann auch kein Mitspracherecht über einen möglichen Verzicht mehr.
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