Verhandlungsposition Rechtsstaatlichkeitskonditionalität – RAT
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 30. September 2020 im Rat der Europäischen Union auf eine Verhandlungsposition für eine mögliche Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im Hinblick auf die Auszahlung der Mittel des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (MFR) und des Corona-Wiederaufbaufonds geeinigt.
Die Einigung, die auf Ebene der Ständigen Vertreter getroffen wurde, beruht auf dem Vorschlag des Rates vom 21. Juli 2020 und soll damit als Grundlage für die Verhandlungen mit dem EP dienen. Mittels der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität soll die Auszahlung von EU-Mitteln an die EU-Mitgliedstaaten zukünftig an bestimmte rechtsstaatliche Bedingungen geknüpft werden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (EN) (September 2020)
- Verhandlungsposition des Rates (EN) (September 2020)