Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2020

Schlussfolgerungen Bekämpfung Geldwäsche Terrorismusfinanzierung – RAT

Der Rat hat am 5. November 2020 Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen. Darin spricht er sich unter anderem für die Regulierung bestimmter Bereiche mittels Verordnung anstelle der bisherigen Richtlinien und für einen Mechanismus zur Koordinierung und Unterstützung der Financial Intelligence Units (FIUs) aus.

16.11.2020Newsletter

Die Schlussfolgerungen des Rates sind eine Antwort auf den Aktionsplan der Europäischen Kommission aus Mai 2020, in dem diese unterschiedliche Ausgestaltungsoptionen ihrer geplanten Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung dargelegt hat.

Im Hinblick auf die von der Kommission vorgeschlagene zentrale europäische Aufsichtsbehörde fordert der Rat ein risikobewusstes Vorgehen. Der Fokus der Kommission soll dabei zunächst auf den besonders risikoträchtigen Gebilden des Finanzsektors liegen, darunter Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Wechselstuben und virtuelle Vermögenswerte. Im Nichtfinanzsektor soll diese Behörde lediglich koordinierend, beratend oder unterstützend tätig werden. Der Rat betont in diesem Zusammenhang, dass stets berücksichtigt werden muss, dass es sich bei dem Nichtfinanzsektor um einen uneinheitlichen, nicht harmonisierten Bereich handelt, der aus vielen unterschiedlichen Berufen besteht. Dabei soll die Kommission stets den Subsidiaritätsgrundsatz wahren.

Die BRAK hatte im August 2020 ausführlich Stellung zum Aktionsplan genommen und dargelegt, warum eine zentrale EU-Aufsicht über Rechtsanwälte weder erforderlich, noch mit der besonderen Rolle der Anwaltschaft im Rechtsstaat vereinbart ist.

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