Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 01/2021

Konsultation über Europol-Verordnung – KOM

07.01.2021Newsletter

Die Europäische Kommission holt derzeit Meinungen zu ihrem Verordnungsvorschlag für eine Überarbeitung der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 ein. Interessenträger sind dazu aufgerufen, sich bis zum 15. Februar 2021 dazu zu beteiligen. Der Vorschlag wurde am 9. Dezember 2020 gemeinsam mit der neuen EU-Antiterroragenda präsentiert. Das Europäische Polizeiamt Europol steht gegenwärtig einer sich stark im Wandel befindenden Landschaft komplexer Sicherheitsbedrohungen gegenüber. Straftäter machen sich die Vorteile von Globalisierung und neuen Technologien zu eigen, was die Grenzen zwischen der digitalen und der analogen Welt zunehmend verschwimmen lässt. Dies wirkt sich auf die Erwartungen aus, welche die Mitgliedstaaten an Europol stellen.

Insbesondere sollen nun drei Kernprobleme behandelt werden: Erstens ist die Zusammenarbeit zwischen Privaten und Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung des Missbrauchs grenzüberschreitender Dienste durch Kriminelle mangelhaft. Zweitens stehen diese Behörden vor großen Herausforderungen in Bezug auf Big Data. Schließlich gibt es Lücken hinsichtlich Forschung und Innovation im Bereich der für die Strafverfolgungsbehörden relevanten Daten. Es soll Europol nun ermöglicht werden, große, komplexe Datensätze in vollständiger Übereinstimmung mit Grundrechten zu analysieren. Derzeit herrscht ferner Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Befugnis von Europol zur Verarbeitung persönlicher Daten. Darüber hinaus soll die Verordnung an die Entwicklungen, die seit ihrem Erlass ergangen sind, angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA), die derzeit ihre Arbeit aufnimmt.

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