Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 01/2021

Verordnung über Zusammenarbeit von OLAF und EPPO

07.01.2021Newsletter

Das EP hat in zweiter Lesung am 17. Dezember 2020 den Standpunkt des Rates über die Verordnung des EP und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) angenommen. Die Überarbeitung ist nötig, um das Amt für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) mit den nötigen Befugnissen auszustatten. OLAF soll ein enger und zuverlässiger Partner der EUStA werden und effektiver arbeiten können.

OLAF wurde 1999 eingerichtet, um Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU, darunter Betrug und Korruption, zu bekämpfen. Die EUStA bekämpft ebenfalls Betrug, so dass die Beziehungen zwischen beiden Einrichtungen klargestellt werden müssen. Zudem wurden Mängel in den Ermittlungen von OLAF festgestellt, die nun korrigiert werden sollen. Die Europäische Kommission hatte deswegen am 23. Mai 2018 einen Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der Verordnung veröffentlicht. Insbesondere geht es hierbei um verwaltungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort. Ferner wird OLAF Unregelmäßigkeiten nicht-betrügerischer Art, für die die EuStA nicht zuständig sein wird, in allen Mitgliedstaaten weiterhin untersuchen. Eine weitere wichtige Änderung ist die künftige Kompetenz von OLAF, Zugang zu Bankkontoinformationen zu erhalten, um illegale Geldströme aufdecken zu können. Die Verordnung wurde am 28. Dezember 2020 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

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