Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 01/2021

Vorschlag zu einem Gesetz über digitale Dienste – KOM

07.01.2021Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2020 einen Vorschlag zu einer Verordnung zu einem „Gesetz über digitale Dienste zur Ergänzung der Richtlinie 2000/31/EC“ veröffentlicht. Interessenträger haben bis 3. März 2021 die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Hintergrund ist die Fragmentierung und die unterschiedliche Anwendung und Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für digitale Dienste in den EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel der Kommission ist daher, mit dem Gesetz über digitale Dienste den digitalen Binnenmarkt durch einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste und Plattformen zu stärken. Dabei werden mit dem Vorschlag innerhalb der gesamten EU geltende verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vorgesehen, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln; darüber hinaus legt der Vorschlag neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte fest und der umfassende Schutz der Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer im Internet soll damit sichergestellt werden.

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