Vorschlag zu einem Gesetz über digitale Märkte – KOM
Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung zu zugänglichen und fairen Märkten im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) veröffentlicht. Interessenträger haben bis 3. März 2021 die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen.
Hintergrund sind die Überlegungen der Kommission, dass die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen den neuen digitalen und globalen Herausforderungen nicht mehr gerecht werden und diese daher reformbedürftig sind. Ziel des Vorschlags zum Gesetz über digitale Märkte ist es, Regelungslücken des europäischen Wettbewerbsrechts zu schließen und die Bedingungen für den digitalen Binnenmarkt festzulegen. Dabei befasst es sich mit den negativen Folgen von Plattformen, die aufgrund ihrer Größe und Bedeutung als digitale „Torwächter“ im Binnenmarkt agieren. Die Kommission sieht bei diesen die Gefahr, dass sie so mächtig werden, dass sie als private Akteure selbst die Regeln der Märkte bestimmen und als unumgängliches Zugangstor zwischen Unternehmen und Verbrauchern agieren. Im Konkreten sollen vor allem die großen Anbieter von zentralen Plattformdiensten von der Verordnung erfasst werden, die für unlautere Praktiken am anfälligsten sind.
Weiterführende Links:
- Legislativvorschlag für eine Verordnung zu einem Gesetz über digitale Märkte (EN) (Dezember 2020)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 10/2020