Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 02/2021

EuHB braucht nationale Grundlage – EuGH

21.01.2021Newsletter

Am 13. Januar 2021 hat der EuGH in der Rechtssache C-414/20 entschieden, dass ein Europäischer Haftbefehl (EuHB) stets auf einem nationalen Haftbefehl oder einer vergleichbaren, durchsetzbaren Entscheidung begründet sein muss. Andernfalls ist er als ungültig anzusehen.

Dem Gericht zufolge muss eine Entscheidung, auf die ein EuHB gestützt werden kann, auch wenn sie nicht als „Haftbefehl“ bezeichnet wird, gleiche rechtliche Folgen bewirken, nämlich die Grundlage für die Inhaftierung der gesuchten Person im Hinblick auf deren strafrechtliches Verfahren vor einem Gericht, darstellen. Sollte der Verdächtige aufgrund des EuHB inhaftiert worden sein, so ist es Aufgabe der nationalen Gerichte, in Anwendung des nationalen Rechts zu entscheiden, welche Auswirkungen das Fehlen eines Haftbefehls haben soll.

Im Ausgangsfall stellte ein bulgarischer Staatsanwalt einen EuHB ausschließlich auf Grundlage der nationalen Entscheidung, ein Ermittlungsverfahren gegen den Verdächtigen zu einzuleiten, aus.

Weiterführende Links:

  • Pressemitteilung des EuGH (EN) (Januar 2021)                                                                           
  • Entscheidung des EuGH (Januar 2021)
  • Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 1/2021, 19/2020