Rechte der EU in Handelsstreitigkeiten – EP
Das EP hat am 19. Januar 2021 eine politische Einigung zwischen Parlament und Rat über eine Verordnung über die Rechte der EU in Handelsstreitigkeiten zwischen EP und Rat mit 653 Stimmen bei 10 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen gebilligt. Wenn die Regelungen in Kraft treten, kann die EU Maßnahmen gegen Staaten ergreifen, welche Handelsregelungen verletzen und die Beilegung von Streitigkeiten im WTO-Schlichtungsverfahren oder im Rahmen von bilateralen und regionalen Abkommen blockieren.
Eingeschlossen sind auch Dienstleistungen und bestimmte Rechte des geistigen Eigentums. Die Abgeordneten fordern die Kommission dazu auf, bis spätestens Ende 2021 einen Vorschlag für ein Instrument zum Schutz der EU vor Zwangsmaßnahmen durch Drittstaaten vorzulegen.
Nun muss der Rat die Verordnung förmlich annehmen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (Januar 2021)
- Entschließung des EP (Januar 2021)