Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 03/2021

Konsultation zu interoperablen öffentlichen Diensten – KOM

04.02.2021Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 1. Februar 2021 ein Konsultationsverfahren zu interoperablen öffentlichen Diensten veröffentlicht. Interessenträger haben bis 26. April 2021 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.

Hintergrund ist die von der Kommission vorgestellte Strategie über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, in deren Rahmen die Digitalisierung in der Europäischen Union vorangetrieben werden soll. Im Rahmen der Konsultation sollen die Ansichten der Interessenträger zu den EU-Initiativen im Bereich der Interoperabilität im öffentlichen Sektor eingeholt werden. Die gesammelten Informationen sollen in die Bewertung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF), in die Abschlussbewertung des Programms ISA² und in eine Folgenabschätzung zu einer künftigen Interoperabilitätsstrategie einfließen. Der Europäische Interoperabilitätsrahmen stellt seit 2004 allgemeine nicht-rechtlich bindende Vorschläge zur Verbesserung der Interoperabilität im öffentlichen Sektor zur Verfügung. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus zu der Beurteilung beitragen, ob die Empfehlungen des Europäischen Interoperabilitätsrahmens Teil eines verbindlichen Instruments sein sollten.

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