Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 03/2021

Rückkehrentscheidung gegen unbegleitete Minderjährige – EuGH

04.02.2021Newsletter

Der EuGH hat am 14. Januar 2021 entschieden, dass ein Mitgliedstaat vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen einen unbegleiteten Minderjährigen prüfen muss, ob im Zielstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit bereitsteht.

Außerdem darf eine solche Entscheidung nicht vollstreckt werden, wenn zum Zeitpunkt der Abschiebung eine solche Aufnahmemöglichkeit nicht mehr besteht. Im Fall ging es um einen unbegleiteten Minderjährigen aus Guinea, der 2017 im Alter von 15 Jahren in den Niederlanden einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis gestellt hatte, welche abgelehnt worden war. Er erhob dagegen Klage und machte u. a. geltend, nicht zu wissen, wo seine Eltern oder andere Angehörige wohnten und dass er seine Eltern nicht wiedererkennen könne. Das niederländische Recht sieht eine Untersuchung gem. Art. 10 der Rückführungsrichtlinie 2008/1151, ob eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht, nur für unter Fünfzehnjährige vor. Dem widersprach der Gerichtshof.

Weiterführende Links: