Konsultationen zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 10. Mai 2021 zwei Konsultationen im Bereich Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch. Die erste Konsultation zielt auf eine Vereinheitlichung der Standards hinsichtlich Prävention, Opferschutz und Bestrafung der Täter ab, Teil dessen ist eine mittels der zweiten Konsultation durchgeführte Tauglichkeitsbeurteilung. Beiden Konsultationen liegt derselbe Fragebogen zugrunde.
Ein Abschnitt des Fragebogens widmet sich dem Zugang zur Justiz und dem Schutz vor weiterer Gewalt und Entschädigung. Hier geht es unter anderem darum, ob die Betroffenen hinreichend über ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehenden Dienste informiert werden und ob die Strafverfolgungs- und Justizbehörden in angemessener Weise auf Berichte über diese Gewalttaten reagieren.
Weitere Themenkomplexe sind u.a. die Opferunterstützung und spezielle Formen der Gewalt gegen Frauen, darunter auch Menschenhandel und schädliche online-Inhalte.
Weiterführende Links:
- Konsultation zur Vereinheitlichung der Standards (Februar 2021)
- Konsultation zur Tauglichkeitsbeurteilung (Februar 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 01/2021