Entwurf von Angemessenheitsbeschlüssen zu Datenaustausch EU und VK – KOM
Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2021 das Verfahren zu Übermittlungen personenbezogener Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich eingeleitet und dazu den Entwurf von zwei Angemessenheitsbeschlüssen vorgelegt.
In ihren Überprüfungen, ob das Datenschutzniveau bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten von der EU in das Vereinigte Königreich ausreichend ist, ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass dieses in Großbritannien gewährleistet wird und dem durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erstmals auch dem durch die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680) gewährleisteten Schutzniveau im Wesentlichen gleichwertig ist. Im nächsten Schritt soll der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Stellungnahme abgeben. Auch die EU-Mitgliedstaaten müssen im sogenannten Komitologieverfahren noch ihre Zustimmung geben. Anschließend ist die Kommission in der Lage, die endgültigen Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich anzunehmen.
Weiterführende Links:
- Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission zur DSGVO (EN) (Februar 2021)
- Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission zur Richtlinie (EU) 2016/680) (EN) (Februar 2021)